Die hier dargestellten Ereignisse zur Hochschule X wurden von mir jahrelang dokumentiert. Dennoch handelt es sich nachfolgend um meine persönliche Wahrnehmung und Meinung. Diese Website gibt den Sachverhalt meines Berichtes zum “Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement im Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen an der Hochschule X in Hessen (Kurzfassung)” stark verkürzt wieder. Meine an der Hochschule X erzielten Lehrevaluationen sind einsehbar unter diesem Link.

Die Aufklärung von Missständen an einer öffentlichen, steuergeldfinanzierten Hochschule ist grundsätzlich ein legitimer Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung. Bei der Aufklärung dieser Missstände beabsichtige ich aber nicht, den Ruf oder das Ansehen der Hochschule X bzw. irgendeiner Person zu schädigen. Stattdessen werden die Vorfälle chronologisch und faktenbasiert geschildert.

Für den Erfahrungsbericht und Teile dieser Website (z. B. ab Abschnitt Zahlen/Daten/Fakten) gilt: Personen werden in den Sachverhaltsdarstellungen nur über Funktionsbezeichnungen oder ein Pseudonym aufgeführt. Alle aufgeführten Nachweise wurden bewusst vollständig anonymisiert, um Personen zu schützen. Meine Intention besteht darin, aus meiner Sicht wesentliche Mängel in der Hochschullehre, -organisation und -führung aufzuzeigen. Diese kritischen Zustände habe ich in den Jahren 2017 bis 2021 als Professor an der Hochschule X in Hessen persönlich erfahren. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei der Schilderung das generische Maskulinum verwendet. Diese Formulierung ist geschlechtsneutral zu verstehen und bezieht sich auf alle Geschlechter. Gleichzeitig dient auch dies der Anonymisierung und dem Schutz der beteiligten Personen.

(Bearbeitungsstand: 01.06.2026; unlektoriert)

Kurzübersicht des Hochschule RheinMain- / HS RM-Skandals:

  • Die nachfolgende Beschreibung basiert auf Erlebnissen/Erfahrungen von Dr. Görres und zeigt, wie im Hochschulwesen Machtmissbrauch und Mobbing praktiziert wird und wie die gutgemeinte “Hochschulautonomie” sich ins Negative verkehrt. Hochschulautonomie in den falschen Händen öffnet Tür und Tor für Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement im Hochschulwesen.
  • Dr. Görres wurde von seinen Vorgesetzten zwischen Januar 2018 und Herbst 2021 aus der HS RM herausgemobbt, weil er im Januar 2018 durch Unterstellungen des Präsidenten und Dekans in Misskredit gebracht und in einen Konflikt hineingezogen wurde, den seine Vorgesetzten über Jahre hinweg bis zur Kündigung/Entlassung immer weiter haben eskalieren lassen.
  • Führungskräfte haben während des Konflikts Dr. Görres immer wieder gezielt diskreditiert, abgewertet und Unwahrheiten über ihn verbreitet.
  • Dr. Görres wehrte sich zunächst gegen Machtmissbrauch und Mobbing und später auch gegen das Missmanagement seiner Vorgesetzten.
  • Machtmissbrauch und Mobbing wurden vom Präsidenten und von der Präsidentin toleriert, die frühzeitig darüber informiert waren.
  • Machtmissbrauch und Mobbing wurde von Führungskräften so ausgeübt, dass Dr. Görres sich nach drei Jahren deswegen in medizinische Behandlung begeben musste. Er hat selbst erfahren, dass Mobbing das Übelste ist, was es gibt und große zerstörerische Wirkung entfalten kann.
  • Über den Behandlungs-/Therapiezeitraum konnte Dr. Görres den Kündigungsrechtsstreitigkeiten nicht folgen.
  • Des Weiteren musste Dr. Görres erfahren, dass im Kündigungsrechtsstreit die HS RM derart viele Unwahrheiten über Dr. Görres kundgetan hat, dass diese vor Gericht eine Rückzahlung von ca. 20 Monatsgehältern der Beamtenbesoldung (Corona-Zeitraum) erwirken konnten, obwohl Dr. Görres seine Arbeit als Professor vollständig und mit Bestleistungen erbracht hatte.
  • Damit das zwischen Januar 2018 und Januar 2020 bzw. Okt. 2021 aufgebaute Konstrukt an Unwahrheiten zu Dr. Görres nicht in sich zusammenstürzt, der Kündigungsgrund nicht obsolet und das schwerwiegende Fehlverhalten der Vorgesetzten nicht offenkundigt wird, mussten bzw. müssen die Führungskräfte das Konstrukt an Unwahrheiten aufrechterhalten, was allerdings dazu führt, dass sich erhebliche Widerspüche ergeben.
  • Führungskräfte unterstellten Dr. Görres immer wieder, dass er sich fehlverhalten habe und ihm die (soziale, charakterliche und fachliche) Kompetenz/Eignung zum Professor fehlt. Seine Vorgesetzten ließen kaum eine Möglichkeit aus, ihn auf seine angeblich mangelnde Kompetenz/Eignung hinzuweisen und so zu provozieren, auch wenn der E-Mail-Austausch ganz andere Aspekte betraf (siehe Erfahrungsbericht, Kap. 2.8.5, Abb. 232 bis 242). Die Unterstellung der fehlenden Kompetenz/Eignung ist unwahr und lässt sich widerlegen, denn für den Zeitraum der Zahlungsrückforderung (April 2020 bis Herbst 2021) wurde Dr. Görres von Führungskräften des Fachbereiches AB beauftragt, 1) zwei neue Kurse auszuarbeiten, 2) Kursausfälle von Kollegen zu kompensieren (Nachweis), 3) doppelt überbelegte Kurse abzuhalten, 4) Kurse in Vertretung von Prof. Gr./Prof. Pl. durchzuführen und 5) auf ausdrücklichen Wunsch der Führungskräfte (Prof. Ro., Prof. Ri. u. a.) auch unterbelegte Kurse mit nur drei Teilnehmern stattfinden zu lassen, um sicherzustellen, dass das “Wahlpflichtangebot im Schwerpunkt Baubetrieb einen vernünftigen Umfang”  aufweist und “andere Wahlpflichtmodule … entlastet” werden (Nachweis). All dies geschah unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie und andauerndem Mobbing durch Vorgesetzte. In Summe handelt es sich für das SoSe 2020, WiSe 2020/21 und SoSe 2021 um 59,7 SWS bzw. 19,9 SWS/Corona-Semester (das Soll beträgt 18,0 SWS/Semester).
  • Es wäre seitens der Führungskräfte höchst fahrlässig, einen so großen Umfang an Lehrveranstaltungen (→ Lehrkraft in Vollzeitbeschäftigung) einer sozial, charakterlich und fachlich nicht kompetenten Lehrkraft zu übertragen, denn dann würde der FB AB vorsätzlich seinen gesetzlichen Lehrauftrag nicht erfüllen. Tatsache ist, dass Dr. Görres ein sehr erfahrener, kompetenter und gewissenhafter Professor gewesen ist, der – laut Aussage der Studierenden – eine “sozialkompetente, engagierte, sowie für die Hochschule bereichernde Lehrperson [ist], die es versteht Studenten zu motivieren, zur Eigenarbeit anzuregen und die Vorlesungen mit Freude zu besuchen” (Nachweis; Petition Studenten | 17.12.2019) und dem die Studierenden immer wieder gedankt haben für seinen “vorbildlichen, menschlichen Einsatz in allen Situationen als Dozent” und dessen “Input und Einsatz für ein gutes bis hohes Lehrniveau … vielen in sehr guter Erinnerung bleiben” wird (Nachweis; Studierender | 13.01.2020 → Dankes-E-Mails dieser Art liegen dutzendfach vor). Die Führungskräfte wussten dies, weshalb er während der Corona-Pandemie als Professor eingesetzt wurde, den Lehrbetrieb im Lehrgebiet “Baubetrieb” aufrecht zu erhalten (Nachweis). Er tat dies mit Bestbewertungen (Nachweis; Nachweis; Nachweis). Die Unterstellung der fehlenden Kompetenz/Eignung von Dr. Görres stimmt nicht mit der Handlungsweise der Führungskräfte (und den Aussagen der Studierenden) überein. Die Führungskräfte überführen sich so selbst der Lüge und auch des Machtmissbrauchs, Mobbings und Missmanagements gegenüber Dr. Görres (siehe: Visualisierung des Fehlverhaltens).
  • Die Führungskräfte mussten die Unterstellungen der fehlenden Kompetenz/Eignung von Dr. Görres zwischen April 2020 und Herbst 2021 fortsetzen, die Rückzahlung der Besoldung einfordern und vor Gericht durchsetzen, um keine Widersprüche zur ausgesprochenen Kündigung bzw. zum konstruierten Kündigungsgrund aufkommen zu lassen. Aus diesem Grund haben insbesondere die Dekanin Prof. Ro. aber auch andere Führungskräfte Dr. Görres von April 2020 bis Oktober 2021 und somit über 1,5 Jahre nachweislich weiter diskriminiert, diskreditiert, verleumdet bzw. im Februar 2021 schließlich ins Krankenhaus gemobbt und sich dabei selbst gravierend fehlverhalten und in Unwahrheiten verstrickt.
  • Der seit 16.01.2026 vorliegende Erfahrungsbericht zeigt deutlich, dass die Unterstellungen der HS RM widerlegbar sind und ein sehr schwerwiegender Fall von Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement vorliegt, in den ca. 10 Professoren/Beamte involviert sind und der von sechs Führungskräften maßgeblich betrieben und gesteuert wurde (Prof. Re./Präsident; Prof. Wa./Präsidentin: Prof. Eg./Dekan; Prof. Ro./Dekanin; Prof. Schü./BFK-Vorsitenzder; Hr. Boe./Justiziar). Über hundert Studierende haben im WiSe 2019/20 in einer Petition zum Verbleib von Dr. Görres an der HS RM das exakte Gegenteil zu dem ausgesagt, was seine Vorgesetzten ihm unterstellen. Die Kursevaluation von Dr. Görres weisen Bestbewertungen aus. Dr. Görres unterrichtet seit Februar 2023 in Präsenz ehrenamtlich an Eliteuniversitäten in Lviv und Kharkiv in der Ukraine und dies mit sehr großem Erfolg (siehe: www.bclg.de). Vor der HS RM (vor 2017) hat er erfolgreich an den Hochschulen in Nürnberg und Biberach und der UniBw in München unterrichtet. All dies legt nahe, dass die Unterstellungen der Führungskräfte unwahr sind und diese sich als Professoren und Beamte wegen Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement in einem besonders schwerwiegenden Fall fehlverhalten haben (Nachweis).
  • Führungskräfte der HS RM haben im Zuge des jahrelangen Konfliktes gegen Hochschulregularien und vermutlich auch gegen das Beamtenrecht, das Hochschulrecht, den gesetzlichen Lehrauftrag und das Strafrecht verstoßen.
  • Bei gleichen Bewertungmaßstäben müsste aus Sicht von Dr. Görres die Entlassung von Prof. Wa. (Präsidentin), Prof. Ro. (Dekanin), Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender) und Hr. Boe. (Justiziar) wegen schwerer Verfehlungen im Amt erfolgen. Alle anderen beteiligten Professoren müssten disziplinarrechtlich belangt werden.
  • Die HS RM hat eine “Täter-Opfer-Umkehr” konstruiert: Dr. Görres wurde zum Täter eines Konfliktes gemacht, den er nicht begonnen und an dem er als neuberufener Professor auch kein Interessse hatte. Tatsache ist, dass er in diesem Konflikt nicht der Täter, sondern das Opfer ist. Die gezielte Verdrehung der Tatsachen hat ihn dazu veranlasst, dieses Führungsversagen und diesen Skandal sorgfältig aufzuarbeiten und öffentlich zu machen, damit das inakzeptable Vorgesetztenverhalten geahndet werden kann.
  • Dr. Görres hat zwischen Sommer 2022 bis Dezember 2025 in umfangreicher Arbeit die Vorfälle an der HS RM recherchiert, dokumentiert und in einem Erfahrungsbericht faktenbasiert zusammengetragen (Titel: “Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement im Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen an der Hochschule X in Hessen (Kurzfassung)
  • Der Erfahrungsbericht wurde am 16.01.2026 zusammen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen mehrere HS RM-Führungskräfte und einer Rechtsaufsichtsbeschwerde dem HMWK übergeben. Die Parlamentarier des Hessischen Landtages wurden darüber in Kenntnis gesetzt.
  • Der Petitionsausschuss des Hessischen Landtages ist eingeschaltet.
  • Das HMWK bat am 24.03.2026 die Dienstaufsichtsbeschwerde zu konkretisieren, den Erfahrungsbericht aufzuschlüsseln und mit Namen zu versehen.
  • Stand Ende Mai 2026 liegen dem HMWK 23 (von vermutlich >100) Einzelsachverhalte zum Fehlverhalten von HS RM-Führungskräften vor. Das HMWK führt jeden Einzelsachverhalt als Dienstaufsichtbeschwerden. Die auf diese Weise konkretisierte Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 richtet sich mittlerweile gegen die derzeitige Präsidentin, eine ehemalige Dekanin FB AB, den derzeitigen Dekan FB AB, den Vorsitzenden der (zweiten) Bewährungsfeststellungskommission (BFK), zwei professorale Mitglieder der BFK, einen Studiengangleiter als auch den ehemaligen Präsident (im Ruhstand), einen ehemaligen Dekan FB AB (im Ruhestand) und einen Justiziar der HS RM. All Professoren/Beamte haben sich in der Wahrnehmung von Dr. Görres und mit dem Erfahrungsbericht nachweisbar am Machtmissbrauchs-/Mobbingfall beteiligt und jeder von ihnen weist ein weit größeres Fehlverhalten auf, als das, was Dr. Görres zu unrecht unterstellt wird und zu seiner Entlassung geführt hat. Es steht sicherlich außer Frage, dass jeder mobbenden Person die soziale und charakterliche Kompetenz fehlt. Dies macht diesen Fall vermutlich zum schwerwiegensten Machtmissbrauchs- und Mobbingfall im deutschen Hochschulwesen, denn Dr. Görres fordert denselben Kompetenz-Bewertungsmaßstab ein und damit nicht nur ein disziplinarrechtliches Vorgehen gegen alle Mobber, sondern auch deren Entlassung aus dem Hochschuldienst.
  • Die derzeitige Präsidentin der HS RM (Prof. Waller) musste sich im April/Mai 2026 für eine zweite Amtszeit als Präsidentin einer Wahl stellen. Sie wurde vom Senat der HS RM nicht wiedergewählt. Bereits im ersten Wahlgang erhielt eine Mitbewerberin mit 62% die Mehrheit als neue Präsidentin, obwohl Prof. Waller im Nov. 2025 vom CHE und DIE ZEIT noch als eine von nur sechs Kandidat*innen zur/zum “Hochschulmanager*in des Jahres 2025” nominiert worden war. Ob dies bereits eine erste Auswirkung dieses Skandals ist, vermag Dr. Görres allerdings nicht zu beurteilen.
  • Die HS RM versucht – so nimmt Dr. Görres dies wahr und so ist zu vermuten – mit der Rückzahlungsforderung gezielt seine Existenz zu zerstören, damit er sich zum Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanamgement an der HS RM nicht weiter äußert. Ziel dieses Vorgehens dürfte es sein, dass Fehlverhalten von ca. einem Dutzend Professoren/Beamten zu verschleiern, denen erhebliche Verstöße gegen Regularien und Rechtsvorschriften nachzuweisen sind. An einer solchen Verschleierung wird sich Dr. Görres nicht beteiligten und besteht auf die vollständige Aufarbeitung dieses Machtmissbrauchs-/Mobbingfalls durch das HMWK und gegebenfalls durch den Hessischen Landtag sowie auf vollständige Rehabilitierung seiner Person. Wie diese erfolgen könnte, liegt dem Petitionsausschuss als Lösungsvorschlag vor. Dr. Görres ist nicht Täter, sondern das Opfer. Er sieht nicht nur die Rechtsstaatlichkeit, sondern auch das Vertrauen des Bürgers in staatliche Institutionen und das Hochschulwesen in erheblicher Gefahr, wenn dieser Machtmissbrauchs-, Mobbing- und Missmanagementfall unaufgeklärt bleibt und vorgenannte Führungskräfte für ihr schwerwiegendes Fehlverhalten nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
  • Hinweis: Die HS RM zerstört auf diese Weise auch das ehrenamtliche Lehrengagement von Dr. Görres in der Ukraine, das nach erfolgreichen drei Jahren aufgrund der bestehenden Zahlungsrückforderung für Herbst 2026 abgesagt werden muss.

(Bearbeitungsstand: 25.05.2026; unlektoriert)

Details zum Gesamtskandal: HS RM mobbt erfolgreichen Professor aus dem Amt, zerstören seine Existenz und ehrenamtliches Lehrengagement in der Ukraine.

Wenn das Opfer zum Täter gemacht wird und die Täter ungestraft davonkommen, läuft im Hochschulwesen etwas grundverkehrt. Leider ist diese Täter-Opfer-Umkehr im (hessischen) Hochschulwesen möglich. Ein Skandal wie meiner zeigt die Schwächen der Hochschulautonomie auf, die ohne Kontrolle von außen und bei fehlender Führungskompetenz des Präsidenten/der Präsidentin und der Dekane zum Staat im Staate wird. Die Hochschulautonomie verhindert nicht nur die Aufklärung von schweren Vergehen wie Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement, sondern schützt auch noch die Täter, die mit Unwahrheiten den sehr erfolgreichen akademischen Werdegang von Dr. Görres gezielt zerstört haben. All dies macht den vorliegenden Fall zu einem richtigen Skandal (Klick für Visualisierung).

Dr. Görres war von Feb. 2017 bis Herbst 2021 im Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen (FB AB) tätig. In seiner erfolgreichen Arbeit als Professor war er unterstellt bzw. wurde beurteilt von (Klick auf Visualisierung):

  • Präsidenten der Hochschule RheinMain:
    • Prof. Re. (von 2009 bis Ende 2020);
    • Prof. Wa. (ab 2021)
  • Dekane des Fachbereiches Architektur und Bauingenieurwesen an der Hochschule RheinMain:
    • Prof. Eg. (201x – 2018) → Pro-Dekan: Prof. Ro.; Studiendekan: Prof. Schü.
    • Prof. Ro. (2019 – 2021) → Pro- Dekan: Prof. Ka.; Studiendekan: Prof. Rom.
    • Prof. Ka. (ab 2021)
  • Professorale Mitglieder der 2. Bewährungsfeststellungskommission (BFK):
    • Prof. Schü. (Vorsitzender; ehemals auch Studiendekan; Teilnehmer im 1. Personalgespräch)
    • Prof. Ri. (Studiengangleiter Bachelor)
    • Prof. Fa.
  • weitere Professoren/Personen:
    • Prof. Pl. (Studiengangleiter Master; Teilnehmer im 1. und 2. Personalgespräch; Vorsitzender der ersten BFK, die aufgelöst wurde)
    • Hr. Boe. (Justiziar)

Ca. ein halbes Dutzend Personen unter der Regie des Präsidenten/der Präsidentin bzw. des Dekans/der Dekanin entscheiden über die Entfristung eines neuberufenen Professors. Wenn dieser in “Ungnade gefallen ist” (aus welchen Gründen auch immer), hat er wenig Chancen auf eine faire, sachliche Beurteilung seiner Leistung und kann sich dagegen auch nicht wehren, denn die Hochschule genießt Hochschulautonomie. Was an einer Hochschule passiert, regelt die Hochschule selbst und ohne Beeinflussung von außen. Selbst die sehr gute Bewertung durch Studierende oder frühere Arbeitgeber zählen an der Hochschule nicht (Visualisierung; Nachweis).

Mobbing ist das Übelste, was Dr.  Görres im Berufsleben erfahren hat und diese Erfahrung hat er an der Hochschule RheinMain gemacht. In seinem ganzen Berufsleben ist er nie mit Mobbing konfrontiert worden, aber an der Hochschule RheinMain erfuhr er ein derart heftiges Mobbing, dass er sich deswegen nachweislich in medizinische Behandlung begeben musste (Nachweis; Nachweis). Über fast vier Jahre wurde er von Vorgesetzten und Führungskräften aus dem Amt des Professors gemobbt. Er bat mehrmals darum, dies zu unterlassen und fair und sachlich zu bleiben, doch seine Vorgesetzten machten beim Mobbing immer weiter. Rückblickend kann man sagen, dass den beteiligten Personen die soziale und charakterliche Kompetenz zur Führungskraft/zum Vorgesetzten und zum Professor/Beamten fehlte. Den Konflikt, den die Vorgesetzten ausgelöst haben und eskalieren ließen, vermochten diese nicht mehr zu kontrollieren, denn es hätte bedeutet, als Vorgesetzter bzw. Führungskraft (Präsident*in; Dekan*in; BFK-Vorsitzender; BFK-Kommissionsmitglied; Studiengangleiter u. a.) Fehler einzugestehen. Diese Courage und diesen Anstand besaß keiner der beteiligten Personen. Stattdessen ließen sich diese auf ein beispielloses Mobbing ein, das im deutschen Hochschulwesen seinesgleichen sucht. Was ist nun Mobbing und wie äußert sich Mobbing?

Definition Mobbing nach UFA (Praxisbeispiel der Antidiskriminierungsstelle des Bundes; Link):

Mobbing am Arbeitsplatz bedeutet, dass ein Mensch bei der Arbeit von Vorgesetzten oder Kolleg:innen psychische Gewalt erlebt, die durch wiederholtes und regelmäßiges Schikanieren, Diskriminieren, Anfeinden, … Benachteiligen, Beleidigen, Ausgrenzen oder Isolieren zum Ausdruck gebracht wird. … Es handelt sich hierbei um ein klar erkennbares Verhaltensmuster und nicht um eine einzelne Handlung. Betroffene befinden sich in einer unterlegenen Position, d. h. es gibt eine klare Täter-Opfer-Beziehung. Mobbing kann von einzelnen Personen oder ganzen Gruppen ausgehen – wissenschaftlich belegt – leider häufig von Vorgesetzten.

Definition Mobbing nach Max-Planck-Institut:

Mobbing bezeichnet wiederholte und anhaltende negative Handlungen, die sich gegen eine oder mehrere Personen richten und eine feindselige Arbeitsatmosphäre erzeugen. In einer Mobbing-Situation hat die betroffene Person Schwierigkeiten, sich selbst zu verteidigen. Mobbing ist zu unterscheiden von einzelnen, nicht anhaltenden Verhaltensfehlern von Kolleg*innen oder Vorgesetzten. Nicht jeder Verhaltensfehler bedeutet ein Fehlverhalten. Es ist jedoch wichtig, auch einzelne Verhaltensfehler und Konflikte anzugehen und sie nachhaltig zu lösen, damit sich kein systematisches Fehlverhalten daraus entwickeln kann [Anm.: Dies hat Dr. Görres mehrmals versucht, aber die Vorgesetzten verweigerten sich]. … Mobbing ist eine Form von andauerndem, unkollegialem Verhalten von einzelnen oder mehreren Personen und bedeutet ein Fehlverhalten im sozialen Umgang.

Typische Beispiele für Mobbing nach UFA (Praxisbeispiel der Antidiskriminierungsstelle des Bundes; Link):

  • Diskriminierung
    → im Fall Görres: permanent ab Jan. 2018
  • hinter dem Rücken wird schlecht geredet, Gerüchte und Unwahrheiten werden in die Welt gesetzt (Verleumdungen)
    → im Fall Görres: permanent ab Jan. 2018; extrem im Gutachten der BFK; nachweislich im WiSe 2020/21 und SoSe 2021 durch Führungskräfte praktiziert
  • Sticheleien, Hänseleien, Kränkungen, Beleidigungen
    → im Fall Görres: ab Jan. 2018; z. B. Unterstellung des “Nicht-Reden Wollens” durch Dekan im Mai 2018; z. B. Zeugnisverweigerung Sommer 2018; permanent ab 2019 durch Prof. Ro. u. a.
  • mündliche oder schriftliche Drohungen
    → im Fall Görres: Prof. Re. im Mai 2018 mit Unterstellung Dienstverweigerung mit disziplinarrechtlichen Folgen oder durch unberechtigte Dienstanweisungen im WiSe 2020/21 und SoSe 2021.
  • häufige und/oder sachlich nicht gerechtfertigte Kritik an der Person, ihrer Arbeitsleistung oder ihrem Handeln oder ständige Kritik an Arbeitsweise und -ergebnissen
    → im Fall Görres: permanent ab Jan. 2018 (siehe 1. und 2. Personalgespräch); extrem durch Prof. Ro. (Dekanin) während Corona-Semester
  • guter Ruf/ Ansehen des Betroffenen schwindet
    → im Fall Görres: ab Jan. 2018; extrem und nachweislich ab SoSe 2021
  • Verweigerung von Gesprächen
    → im Fall Görres: z. B. Prof. Ro. im Juni 2019 und Feb. 2021
  • soziale Ausschließung, Distanzierung, bewusste Isolierung des/der Einzelnen
    → im Fall Görres: permanent ab Jan. 2018
  • falsche bzw. kränkende Beurteilung des Arbeitseinsatzes
    → im Fall Görres: permanent ab Jan. 2018; als Beispiele seinen genannt 1. und 2. Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung, Gutachten der BFK, permanente Abwertungen durch Prof. Eg. und Prof. Ro. (ab 2020 in vielen E-Mail)
  • Kurzfristig hintereinander ausgesprochene, offensichtlich nicht gerechtfertigte Er- und Abmahnungen
    → im Fall Görres: siehe mehrere unberechtigte und überflüssige Dienstanweisungen von Prof. Ro im SoSe 2021
  • Vorenthalten arbeitsrelevanter Informationen
    → im Fall Görres: siehe Prof. Ro. im SoSe 2021 Verweigerung Studierendenzahlen mitzuteilen, Kursdoppelungen zu begründen, Auskunft zu erteilen usw.
  • Behinderung der Ausübung der Arbeit
    → im Fall Görres: permanent ab Jan. 2018


Anmerkungen:

Was diese Definitionen als “Mobbing” beschreiben, hat Dr. Görres über fast vier Jahre als Professor des Fachbereiches Architektur und Bauingenieurwesens an der Hochschule RheinMain so erlebt. Die Mobber waren seine Vorgesetzten (Präsident*in, Dekan*in, Studiendekane u. a.).

Als Mobbing-Opfer wurde Dr. Görres vor Gericht zwei weitere Male zum Opfer gemacht, weil das Gericht nicht glauben mochte, dass er ein Mobbing-Opfer war und so die Kündigung und Rückzahlungsforderungen für rechtens einstufte. Mobbing ist derzeit gerichtlich kaum justiziabel, da es keinen Straftatbestand darstellt und vom Gericht im Tathergang ausgeblendet wird. Mobbing vor Gericht mit Beweisen darzulegen, ist zudem schwierig, denn es erfordert die Dokumentation aller Vorfälle, in denen die Mobber sich falsch gegenüber Dr. Görres verhalten haben. Als Mobber zu diskriminieren, beleidigen, schikanieren, anfeinden, diffamieren usw. ist einfach und noch einfacher aus einer Gruppe heraus, in der man sich das Mobbing untereinander aufteilt. Die beteiligten Personen einer mobbenden Gruppe sind sich evtl. des Mobbens gar nicht bewusst, wenn sie von Vorgesetzten (Präsident*in, Dekan*in) zu Mobbing-Taten angestiftet werden, denn nicht die Einzeltat macht Mobbing aus, sondern die Vielzahl an Taten, die sich in der Grauzone des Justiziablen bewegen. Dies alles zu belegen, ist für den Gemobbten schwierig. Im Mobbing-Fall von Dr. Görres dauerte die Recherche- und Dokumentationsarbeit von Sommer 2022 bis Herbst 2025 und mündete in seinem Erfahrungsbericht, dessen Ausarbeitung erst nach den Gerichtsverfahren abgeschlossen war – ein Umstand, den seine Vorgesetzten/die HS RM sich vermutlich zunutze machte(n). Aus diesem Grund hat Dr. Görres seinen Fall von erheblichen Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement dem HMWK und dem Hessischen Landtag mit der Bitte angetragen, gegen Machtmissbrauch und Mobbing im Hochschulwesen vorzugehen. Mobbing ist nicht tolerierbar.

Dr. Görres besteht auf die Rücknahme aller gegen ihn erhobenen Unterstellungen und Unwahrheiten und die vollständige Rehabilitierung seiner Person. Dr. Görres ist nicht der Täter, sondern das Opfer. Aus seiner Sicht gehört nicht er von der Hochschule und aus dem Amt des Professors verwiesen, sondern die Mobber (Präsident*in | Prof. Re./Prof. Wa.; Dekan*in | Prof. Eg./Prof. Ro./Prof. Ka., BFK-Vorsitzender | Prof. Schü. und weitere Personen). Alle Mobber im Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen wie auch der/die Präsident*in der HS RM gehören disziplinarrechtliche belangt.

Dr. Görres hat als Dozent/Lehrbeauftragter/Professor seit 2009 umfangreiche Lehrerfahrungen gesammelt und sehr erfolgreich an der Universität der Bundeswehr in München (2009 – 2015; Univ.-Prof. Schwarz), der Hochschule Biberach (2011 – 2013; Prof. Götz), der Technischen Hochschule Nürnberg (2014 – 2016; Prof. Galneder) und der Hochschule RheinMain (2017 – 2021) gelehrt. Seit Feb. 2023 lehrt er ehrenamtlich an der Lviv Polytechnic National University (LPNU) in Lviv/Ukraine (in Präsenz) und seit Dez. 2023 geht er ebenfalls einem ehrenamtlichen Lehrengagement an der O. M. Beketov National University of Urban Economy (O. M. Beketov NUUEKh) in Kharkiv/Ukraine (in Präsenz) nach. Bei beiden ukrainischen Universitäten handelt es sich um Eliteuniversitäten. Weitere Kontakte bestehen zur Kyiv National University for Construction and Architecture (KNUCA) in Kyjiw/Ukraine  und zur Odesa State Academy of Civil Engineering and Architecture (OSACEA) in Odessa/Ukraine. Der hessische Rundfunk hat am 27.11.2025 in der Sendung “maintower” über dieses soziale Lehrengagement von Dr. Görres berichtet → klick: hier (ab Minute 8:20)!

An der HS RM hielt Dr. Görres – teils in Vertretung für Prof. Gr./Prof. Pl. – die nachfolgenden Kurse ab und erzielte dabei (weit) überdurchschnittliche Evaluationsergebnisse (z.B. im Vergleich mit älteren Kollegen/Pro-Dekan: Nachweis). Hinweise zu den Evaluationen:

  • Evaluation durch die Studierenden (anonym) auf einer Benotungsskala von 1 (sehr gut) bis 5 (sehr schlecht).
  • Auswertung erfolgt durch die Zentrale Evaluationsstelle (ZES) der Hochschule mit dem System “EvaSys”.
  • Anzahl Studierender in meinen Vorlesungen im:
    • WiSe 2018/19: ca. 135
    • SoSe 2019: ca. 110
    • WiSe 2019/20: ca. 140
    • SoSe 2020: ca. 150 (Corona-Semester)
    • WiSe 2020/21: ca. 250 (Corona-Semester)
    • SoSe 2021: ca. 100 (Corona-Semester / unnötige Doppelung der Kurse durch Dekanin)

.

Evaluationen “Fertigungstechnik” | Bachelor | 4. Sem.:
1,9 / 1,5 / 1,1 / 2,0 / 1,3 → Für Details klick hier!

Evaluationen “Arbeitsvorbereitung” | Bachelor | 4. Sem. | neu ab SoSe 2020:
1,3 / 1,1 → Für Details klick hier!

Evaluationen “Ingenieurbau” | Bachelor | 5./6. Sem.:
1,3 → Für Details klick hier!

Evaluationen “Bauorganisation” | Bachelor | 5./6. Sem. | in Vertretung für Prof. Gr./Prof. Pl.:
1,8 / 1,7 / 1,1 / 1,1 → Für Details klick hier!

Evaluationen “Erweitertes Projekt Schlüsselfertigbau” | Bachelor | 5./6. Sem. | in Vertretung für Prof. Gr./Prof. Pl.:
1,3 → Für Details klick hier!

Evaluationen “Bauablauf und Vertragsabwicklung” | Bachelor | 5./6. Sem.  | in Vertretung für Prof. Gr./Prof. Pl.:
1,1 → Für Details klick hier!

Evaluationen “Internationales Bauprojektmanagement” | Master:
1,6 / 1,1 → Für Details klick hier!

Evaluationen “(Internationale) Bauverträge” | Master | in Vertretung für Prof. Gr./Prof. Pl.:
2,4 / 1,2 → Für Details klick hier!

Evaluationskommentare von Studierenden zur Lehre von Dr. Görres finden sieh: hier!

Die Unterstellung der HS RM, dass Dr. Görres die Kompetenz zum Professor fehlt, ist aufgrund der erzielten Lehrbewertungen nicht nachvollziehbar und haltbar. Die Aussage ist unwahr, weil eine Gruppe von Vorgesetzten/Führungskräften aufgrund von Vorverurteilungen und persönlichen Befindlichkeiten Dr. Görres als Professor nicht im Fachbereich haben wollten, denn auch als Probezeitbeamter sprach er im Fachbereich AB unliebsame Dinge an, wie z. B.

  • das sehr niedrige Lehr- und Bildungsniveau im Fachbereich AB (→ siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.1.1/2.9.6),
  • die Unzufriedenheit der Studierenden mit dem sehr niedrigen Bildungsanspruch im Fachbereich AB,
  • der Sorge der Studierenden um die Wertigkeit ihres Bachelor-/Masterabschlusses auf dem Arbeitsmarkt,
  • den unhaltbaren Zuständen im Fachbereich AB, wo
    • Kurse immer wieder völlig überfüllt waren (→ Kap. 2.5.1/2.6.1/2.6.2/2.7.1/2.8.1),,
    • Kurs-/Prüfungsausfälle toleriert wurden (→ Kap. 2.7.2/2.8.3/2.9.3),
    • Klausurbetrug unzureichend unterbunden und geahndet wurde (→ Kap. 2.9.5),
    • die Prüfungsanforderungen teils sehr niedrig waren (→ Aussage Prof. Rod.: “wir verschenken den Bachelor” → Aussage wird von HS RM-Absolventen bestätigt),
    • Lehrbeauftragte ohne ausreichende Lehrbefähigung unterrichteten und zudem mangelhaft betreut wurden (→ Kap. 2.7.2/2.9.3),
    • gravierende Mängel in der Lehrdurchführung toleriert wurden (z. B. unzureichende Erfüllung der Workload),
    • Lehrkräfte in nicht tolerierbarer Weise von Studierenden beschimpft wurden (→ Kap. 2.6.2) und vieles mehr,

so dass die Studierenden (und auch Professoren) seit langer Zeit nur noch von der “Hauptschule RheinMain” sprachen. All diese Missstände waren sehr offensichtlich, aber Führungskräfte (Dekanat) im Fachbereich AB verschlossen die Augen davor. Wenn man diese Missstände (als neuberufener Professor) ansprach, wurde von Vorgesetzten (z. B. Dekan) sogleich unterstellt, den Fachbereich AB und die Hochschule RheinMain nicht loyal zu vertreten und sich nicht mit dem Leitbild der Hochschule RheinMain zu identifizieren. Dr. Görres sieht für diesen Vorwurf keine sachliche Grundlage und empfindet die Aussage als unbegründet und nicht zutreffend, denn das genaue Gegenteil war der Fall: Es galt die offensichtlichen Missstände zum Wohle der Studierenden, des Lehrauftrages, des Fachbereiches AB und der Hochschule RheinMain zu beheben, denn en schlechter Ruf verbessert sich nicht von allein und indem man ihn verschweigt. Loyalität sollte zudem keine Einbahnstraße sein. Wenn Vorgesetzte an einer öffentlichen Hochschule korrektes Verhalten und Loyalität von ihren Mitarbeitern einfordern, darf man als Mitarbeiter und vor allem als neuberufener Professor erwarten, dass sich Vorgesetzte und Professoren korrekt und vorbildlich im Hochschulsystem verhalten und Loyalität im Hochschulwesen bzw. gegenüber dem Lehrauftrag der Hochschule vorleben. Das war im FB AB an der HS RM nicht der Fall.

Des Weiteren hat sich Dr. Görres – zu Recht – gegen Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement gewehrt und diesen Missstand im Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen nicht toleriert, weil Mobbing an einer öffentlichen Bildungseinrichtung nicht im Geringsten tolerierbar ist. Die Entscheidung zur Entlassung von Dr. Görres basiert nicht auf sachlichen Argumenten, sondern auf persönlichen Interessen und – so ist zu vermuten – um jahrelanges Fehlverhalten der Gruppe von mobbenden Vorgesetzten/Führungskräften zu verschleiern. 

Auf dieser Website wird all diesen Aspekten nachgegangen. Vor allem wird faktenbasiert dokumentiert, wie Mobbing an der Hochschule RheinMain praktiziert und toleriert wird. Mit einem Klick auf den nachfolgenden Link geht es zu den für das HMWK dokumentierten Fallbeschreibungen, die Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement an der Hochschule RheinMain in einem gravierenden Fall aufzeigen: Link.

(Bearbeitungsstand: 25.05.2026; unlektoriert)

Details zum politische Skandal: Rechtsstaatlichkeit und Gleichbehandlung vs. Willkür und “Nasenprinzip” im Hochschulwesen?

Berechtigte Frage, oder? Möchte die Hochschule RheinMain ein gesellschaftliches Vorbild sein, das seinen Studierenden Rechtsstaatlichkeit und Gleichbehandlung vorlebt, oder eine Hochschule, an der das Prinzip der Animal Farm von George Orwell gilt: “Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher“? Stehen Professoren und Beamte als Hochschul-Führungskräfte über den eigenen Bewertungsmaßstäben, Regularien und dem Gesetz?

Wenn das Sich-Wehren gegen Machtmissbrauch und Mobbing zur Kündigung führt, dann müsste Diffamieren, Diskreditieren, Mobbing, Falschaussagen wie auch das Verschleiern solcher Taten ebenso zur (fristlosen) Kündigung führen, oder? Wieso fordert in meinem Fall von Machtmissbrauch und Mobbing niemand in verantwortlicher Position (HMWK, Parlamentarier des Hessischen Landtages) oder aus der Professorenschaft der HS RM also die (fristlose) Entlassung der Präsidentin (Prof. Wa.), der Dekanin (Prof. Ro.), des BFK-Vorsitzenden (Prof. Schü.) u. a. beteiligter Personen? Sollten nicht gerade diese Führungskräfte in einem besonderen Maße Vorbilder sein und sich an Bewertungsmaßstäbe, Hochschul-Regularien und Gesetze halten und Machtmissbrauch und Mobbing absolut keine Chance geben?

Wenn man jene Bewertungsmaßstäbe, die für mich galten und mit denen meine Entlassung als Professor begründet und durchgesetzt wurde, auf die Personen der Bewährungsfeststellungskommission/BFK (Prof. Schü. u. w.), des Dekanats FB AB (Prof. Ro. u. w.) und den/die Präsident*in HS RM (Prof. Wa. u. w.) anwendet, so dürfte vermutlich keiner der vorgenannten Personen als Professor und Beamter (mit >10 Dienstjahren) heute mehr tätig sein. Aus meinem Erfahrungsbericht geht hervor, dass das Fehlverhalten dieser Personen gravierend ist. Es übertrifft jedes mir als neuberufenem Professor (mit <3 Dienstjahren) unterstellte und angelastete Fehlverhalten, das sich – wenn überhaupt – lediglich aus dem Sich-Wehren gegen Machtmissbauch, Mobbing und Missmanagement meiner Vorgesetzten ergibt. Und wie im Alltag/in der Praxis üblich, gelten für Personen mit (weit) mehr Diensterfahrung sicherlich strengere Anforderungen hinsichtlich des korrekten Verhaltens, oder?

Ich würde auch gerne wissen, warum das HMWK von mir noch detailliertere Beweise verlangt, als in meinem Erfahrungsbericht bereits angegeben sind, um diesem Machtmissbrauchs-/Mobbingfall nachzugehen und um die Entlassung der Präsidentin (Prof. Wa.), der Dekanin (Prof. Ro.), des BFK-Vorsitzenden (Prof. Schü.) u. a. Professoren vorzunehmen. Für die Entlassung meiner Person hat die BFK im Herbst 2019 in einem “wissenschaftsadäquaten Verfahren” zur Feststellung der Bewährung (Nachweis) ca. zwei Dutzend Unterstellungen, Mutmaßungen, aus dem Zusammenhang extrahierte Aussagen und auch Falschaussagen konstruiert bzw. herangezogen – alles weit weniger faktenbasiert als mein vorliegender Erfahrungsbericht (Auszüge BFK-Gutachten – mit Kommentierung; Beispiel Falschaussage BFK – eine von vielen; Falschaussagen von Vorgesetzten zu meiner Person erstrecken sich über fast vier Jahre bis ins SoSe 2021: Nachweis). Sieht so Rechtsstaatlichkeit und Gleichbehandlung in Hessen aus? Vom zuständigen Ministerium (HMWK) darf man als Bürger eigentlich erwarten, dass es solch ungleiche Maßstäbe nicht toleriert und auch keine Professoren/Beamten im Amt akzeptiert, die die Unwahrheit über andere Personen sagen und deren berufliches/akademisches Vorankommen zerstören.

Rechtsstaatlichkeit und Gleichbehandlung vs. Willkür und “Nasenprinzip” (siehe kununu-Bewertung von April 2026 unter “Arbeitsatmosphäre” – stammt nicht von Dr. Görres): Ich bin sehr interessiert, was die öffentliche Meinung dazu sein wird? Wird sie gutheißen, was an der öffentlichen, mit Steuergeld finanzierten Hochschule RheinMain passiert?

Hinweis: Ich habe den Konflikt nicht begonnen und nicht eskalieren lassen. Ich bin in diesem Konflikt nicht Täter, sondern das Opfer, das sich gegen Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement seiner Vorgesetzten gewehrt hat. Ich habe meine Arbeit als Professor/Beamter von Feb. 2017 bis Okt. 2021 korrekt erbracht und mich lediglich gegen Übergriffe/Fehlverhalten meiner Vorgesetzten gewehrt. Deswegen bestehe ich auf Rücknahme aller gegen mich erhobenen Unterstellungen und Unwahrheiten, die vollständige Rehabilitierung meiner Person und auf vollständige Vergütung der von mir erbrachten (und seitens der Hochschule angewiesenen/beauftragten) Lehrtätigkeiten (zzgl. 51 ungenutzter Urlaubstage). Ich bestehe zudem auf gleiche Bewertungsmaßstäbe und damit auf disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen alle bzw. die Entlassung aller an diesem Missbrauchsfall beteiligten Führungskräfte/Mobber (Präsident*in, Dekan*in, BFK-Vorsitzenden u. weitere Personen). 

(Bearbeitungsstand: 25.05.2026; unlektoriert)

Details zum Hochschulskandal: Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement und die Hochschule RheinMain 

Persönliche Erfahrung: Die Hochschule RheinMain verweigert mir für mehr als 20 Monate die Besoldung, obwohl ich nachweislich meine Arbeit korrekt erbracht habe. Der Fall hat vermutlich das Potential zu einem weiteren Skandal im Hochschulwesen, der aufzeigt, wie Machtmissbrauch jede Ordnung zerstört, Klüngelei jedes System aus den Angeln hebt und persönliches Unvermögen einzelner Führungskräfte großen Schaden anrichtet. Wenn Hochschulautonomie in den falschen Händen liegt, wirkt sich dies nicht nur negativ auf den Ruf einer Hochschule aus, sondern auf das Bildungswesen eines ganzes Landes → Hessen → Deutschland (siehe auch kununu-Bewertungen Hochschule RheinMain: Dez. 2017; Feb. 2018; Dez. 2019; Feb. 2026; Apr. 2026; Es sei darauf hingewiesen, dass keine dieser Bewertungen von mir stammt, aber der Präsident der Hochschule RheinMain im Jan. 2018 mir völlig zu Unrecht angelastet hat, die kununu-Bewertung vom Dez. 2017 (27.12.2017) “abgegeben” zu haben).  Die Fakten für April 2020 bis Herbst 2021 (Ich = Laurenz Görres; Dr.-Ing.):

  1. Ich wurde nachweislich von Führungskräften zur Kursabwicklung angewiesen/beauftragt/bestellt | Nachweis: PAusV an Dr. Görres; Nachweis: Dekanin an Dr. Görres; Nachweis: Studiengangleiter (B) an Dr. Görres;
  2. Ich habe Kursabwicklung von teils zweifach überbelegten Kursen durchgeführt | Nachweis;
  3. Ich habe während der Corona-Pandemie meine Kurse mit viel Mehrarbeit auf Online-Lehre umgestellt und erfolgreich, ohne Kursausfall, durchgeführt | Deputat SoSe 2020; Deputat WiSe 2020/21; Deputat SoSe 2021Lehr-Nachweis; Lehr-Nachweis; Lehr-Nachweis; Lehr-Nachweis;
  4. Meine Kurse wurden mit Bestbewertungen evaluiert → mehrfach “sehr gut” | Nachweis; Nachweis;
  5. Mein Lehrengagement war bei den Studierenden sehr geschätzt (insb. auch meine Übungen während Corona) | NachweisNachweis; Nachweis;
  6. Ich habe Kurse in Vertretung für Prof. Gr. durchgeführt (zum Überdeputatsabbau von Prof. Gr.; Vertretung seit Apr. 2017) | Nachweis; Nachweis;
  7. Ich habe aus ausdrücklichen Wunsch des Dekanats und Studiengangletiers (unterbelegte) Kurse mit nur drei Teilnehmern durchgeführt, damit das “Wahlpflichtangebot im Schwerpunkt Baubetrieb einen vernünftigen Umfang”  aufweist (Nachweis).
  8. Ich habe im SoSe 2021 zusätzliche Kurse für Kurswechsler angeboten, um den Kursausfall, der durch das Missmanagement von Prof. Ro. (Dekanin) und Prof. Ri. (Studiengangleiter (B)) entstanden war, zu kompensieren (Nachweis; Nachweis);
  9. Mein Deputat wurde mit Bestleistungen übererfüllt | Nachweis;
  10. Ich habe nachweislich im Krankenstand den Kollegen fünf Klausuren ausgedruckt/prüfungsfertig überlassen, die diese aus mir unerfindlichen Gründen aber nicht zur Prüfung genutzt und den Studierenden somit vorenthalten haben → ein nicht aufgeklärter Vorfall | Nachweis; Nachweis.

Diese Leistungen wurden von mir als Professor unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie, permanenter Diskreditierung durch Vorgesetzte, fortwährendem Mobbing wie auch Schikanierung/Anfeindungen durch den/die Dekan*in erbracht (beginnend im Jan. 2018):

  • Bsp. für Diskriminierung:
    • Ablehnung Antrag von Dr. Görres auf ein Forschungssemester zur Ausarbeitung eines Fachbuches unter Angaben von mehreren Unwahrheiten und Widersprüchen durch Prof. Wa. (Präsidentin) und Prof. Ro. (Dekanin), während bei Kollegen ein solcher Antrag “wohlwollend zur Kenntnis” genommen und gewährt wurde (Nachweis: Auszug Protokoll zur 2. Fachbereichsratsitzung im SoSe 2020 | 09.06.2020; Nachweis: Prof. Wa. (Präsidentin) an Dr. Görres | Feb. 2021; Nachweis: Ereigniskette; → siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.8.2)
    • Personalgespräche zur Bewährungsfeststellung, die bei Dr. Görres als mehrstündiges Tribunal geführt wurden und bei Kollegen nur fünf Minuten dauerten (Nachweis: 1. Personalgespräch | Jan. 2018; Nachweis: 2. Personalgespräch | Juni 2019; Nachweis: Aussage PAusV → siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.2.4 und Kap. 2.5.2)
  • Bsp. für Diskreditierung (und teils auch Diskriminierung):
    • Unterstellung des Präsidenten negative AG-Bewertung auf kununu abgegeben zu haben (vermutlich in Rücksprache mit Dekan u. a. Personen; → siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.2.7 ff)
    • Unterstellung des Präsidenten/Dekans der Dienstverweigerung (in Kopie an Dekanat und Personalabteilung; → siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.3.1)
    • Unterstellung des Dekans des “Nicht-Reden-Wollens” (in Kopie an Präsidenten und Fachbereichsreferentin; Nachweis; → siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.3.3)
    • Erteilung mehrerer unberechtigter Dienstanweisungen durch Prof. Ro. (→ siehe Erfahrungsbericht, Kap. 2.9.1)
    • Doppelung von Kursen mit externen Lehrbeauftragten ohne erkennbaren Grund und unter Angabe verschiedener, widerlegbarer Gründe durch Prof. Ro. (z. B. “ungeklärte Personalverfügbarkeit“, “Teilnehmerzahlen in den Kursen“, “durchaus übliche Konkurrenzveranstaltungen“; → siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.9.2)
    • (Falsch-)Mitteilung an Studierende, dass Kurse von Dr. Görres im SoSe 2021 in der Durchführung (Vorlesung und Prüfung) nicht gesichert sind, worüber Dr. Görres nicht in Kenntnis gesetzt wurde (Nachweis: Student an Dr. Görres | Mai 2021; Nachweis: Student an Dr. Görres | Juli 2021)
  • Bsp. für Mobbing:
    • Seit Jan. 2018 immer wieder Unterstellung der “permanenten Arbeitsüberlastung” durch Dekan*in, Präsident*in, BFK-Vorsitzenden, trotz mehrfacher Bitte und Hinweise, solche Falschaussagen zu unterlassen.
    • direkte und indirekte Unterstellung der Dienstverweigerung (→ siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.3.1 und Kap. 2.9.1)
  • Bsp. für Anfeindung:
    • Ich hoffe, dass bald eine gerichtliche Entscheidung Klarheit über Ihr weiteres Verbleiben am Fachbereich bringt”; E-Mail Prof. Ro. an Dr. Görres (im Krankenstand) | 12.02.2021 → siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.8.3)
  • Sieht so eine “Störung des Betriebsfriedens” durch meine Person aus?
    Oder verhält es sich so, dass Führungskräfte der Hochschule (FB AB und Präsidium) den Lehrbetrieb und den Betriebsfrieden gestört haben?
  • Sieht so die mir unterstellte fehlende Kompetenz aus?
    Oder fehlt hier einigen Führungskräften des Fachbereiches AB und des Präsidiums die Kompetenz zum Professor und zur Führungskraft?
  • Soll die von mir erbrachte, überdurchschnittliche Leistung tatsächlich unvergütet bleiben und dieser Missbrauchs-/Mobbingfall im hessischen Hochschulwesen damit einen “Negativ-Standard” in der Mitarbeiter-Führung etablieren?
  • Welche Auswirkungen wird dies auf die Hochschule RheinMain oder das hessische Hochschulwesen haben?
    Ist die Wahl einer neuen Präsidentin (Prof. Rägle) am 19.05.2026 (mit 62% im ersten Wahlgang) und damit die Abwahl der derzeitigen Präsidentin (Prof. Wa.) bereits eine Auswirkung dieses Hochschulskandals? So kurz war die letzten 40 Jahre niemand mehr im Präsidentenamt.
  • Verweigert sich das HMWK der Aufklärung oder versucht es sogar diesen Fall von gravierendem Fehlverhalten mehrerer Führungskräfte der Hochschule RheinMain zu verschleiern?

Ist es nicht beschämend, dass das Opfer zum Täter gemacht wird und die wahren Täter ungestraft bleiben (→ Prof. Wa.; Prof. Re.; Prof. Eg.; Prof. Ro.; Prof. Schü., Hr. Boe. u. a.)? Wie kann das sein? Das können Sie hier nachlesen: Ein Bildungs-/Hochschul- und auch politischer Skandal, der aufzeigt, wie schlecht es um das Hochschulwesen an der Hochschule RheinMain und in Hessen bestellt ist und welches Ausmaß an Unwahrheiten im Hochschulwesen existiert.

Die Verursachung von Mehrkosten und die Störung des Lehrbetriebes geht laut Aussagen der Studierender auf Führungskräfte des Fachbereiches AB (Dekanin, Studiengangleiter (B) u. a.) zurück, weil sie Studierende falsch informierten und – aus meiner eigenen Erfahrung – der Diskreditierung und dem Mobbing meiner Person mehr Aufmerksamkeit schenkten als einem geordneten Lehrbetrieb nach dem Modulhandbuch und dem gesetzlich definierten Lehrauftrag (Nachweis; Nachweis; Nachweis; Nachweis; Nachweis; Nachweis).

All diese Personen, die mich über fast vier Jahre (von Jan. 2018 bis Herbst 2021) gemeinsam in Grund und Boden gemobbt haben, so dass ich mich im Februar 2021 deswegen sogar in klinische Behandlung begeben musste (fachärztlich bescheinigt; Nachweis; Nachweis), sind bis heute weiterhin als Professoren (als Täter) an der Hochschule RheinMain tätig. Der Präsident und die Präsidentin der Hochschule RheinMain waren darüber nachweislich informiert, taten aber nichts und tolerierten das Mobbing bzw. beteiligten sich sogar daran (Nachweis: Dr. Görres an Prof. Re. (Präsident) | Mai 2018; Nachweis: Prof. Wa. (Präsidentin) an Dr. Görres | Feb. 2021; Nachweis: Dr. Görres am Prof. Wa. (Präsidentin) |Juli 2021 → weitere Details siehe Erfahrungsbericht).

Was ich von diesem Fall von Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement (M³) halte, habe ich auf Großplakate an der Klarenthaler Straße in Wiesbaden drucken lassen (Plakat Nr. 1 vom 19.04.2026; Plakat Nr. 2 vom 10.05.2026). Die Hochschule kann mir – aus meiner Sicht – zu Unrecht das Geld “abdrehen”, aber nicht in meiner Aufklärungsarbeit stoppen und auch nicht meiner Meinung berauben: Mobbing ist das Übelste, was es gibt! Es ist nirgends – schon gar nicht an einer Hochschule – tolerierbar.

Lesen Sie selbst die Hintergründe zu einem der vermutlich gravierensten und schwersten Missbrauchs-/Mobbingfälle im deutschen Hochschulwesen. All dies ist faktenbasiert. Falls jemand der Ansicht ist, dass nachfolgende Aufführungen nicht korrekt sind, bitte ich um Mitteilung mit Nachweisen.

Hinweis: Ich habe den Konflikt nicht begonnen und nicht eskalieren lassen. Ich bin in diesem Konflikt nicht Täter, sondern das Opfer, das sich gegen Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement seiner Vorgesetzten gewehrt hat. Ich habe meine Arbeit als Professor/Beamter von Feb. 2017 bis Okt. 2021 korrekt erbracht und mich lediglich gegen Übergriffe/Fehlverhalten meiner Vorgesetzten gewehrt. Deswegen bestehe ich auf Rücknahme aller gegen mich erhobenen Unterstellungen und Unwahrheiten, die vollständige Rehabilitierung meiner Person und auf vollständige Vergütung der von mir erbrachten (und seitens der Hochschule angewiesenen/beauftragten) Lehrtätigkeiten (zzgl. 51 ungenutzter Urlaubstage). Ich bestehe zudem auf gleiche Bewertungsmaßstäbe und damit auf disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen alle bzw. die Entlassung aller an diesem Missbrauchsfall beteiligten Führungskräfte/Mobber (Präsident*in, Dekan*in, BFK-Vorsitzenden u. weitere Personen). 

(Bearbeitungsstand: 19.04.2026; lektorierte; KI- und SEO-Optimierung sind bewusst noch ausstehend)

Persönliche Feststellung zum Mobbing durch Vorgesetzte

1) Mobbing ist reale Gewalt und sollte aus meiner Sicht als Straftat gewertet werden.

Mobber fügen ihrem Opfer über einen langen Zeitraum (Monate bzw. Jahre) immer wieder Gewalt zu. Einzelne Handlungen liegen oft in einer Grauzone des Justiziablen, wirken in der Summe jedoch massiv und führen nicht selten zu gesundheitlichen Folgen bis hin zu medizinischer Behandlung. Diese kumulative Gewalt kann ebenso zerstörerisch sein wie ein einzelner heftiger Übergriff – meiner Erfahrung nach oft sogar mehr, weil sie andauert und keine Heilung zulässt. Besonders gravierend ist dies, wenn Vorgesetzte beteiligt sind: Betroffene werden isoliert, psychisch belastet und verlieren – auch mit starker Resilienz – zunehmend die Kontrolle über den Konflikt. Reaktionen werden gegen sie verwendet, was eine Eskalationsspirale begünstigt, bis ihnen der Konflikt angelastet wird. Meine Erfahrungen an der Hochschule X haben dies bestätigt und waren Anlass für die mehr als dreijährige Aufarbeitung sowie die Entwicklung von IgM³. Wenn Beschäftigte infolge von Mobbing nachweislich in klinische Behandlung müssen, liegt eine langanhaltende Gewalteinwirkung vor.

2) Mobbing ist das Übelste, was ich im Berufsleben erfahren habe. Dabei ist die „Täter-Opfer-Umkehr“ typisch: Täter stellen sich als Opfer dar und das Opfer wird zum Täter gemacht.

Da Mobber meist als Gruppe agieren, steht der Gemobbte häufig alleine da. Das macht die Beweisführung schwierig und den Gemobbten unglaubwürdig. Als Mobber eine Unwahrheit zu verbreiten, geht schnell. Sie als Gemobbter zu widerlegen, bedarf mehr Zeit – in meinem Fall waren es 3,5 Jahre.

3) Mobbing sollte in Bildungseinrichtungen keinen Platz haben und nicht toleriert werden.

Mobber sind keine Vorbilder und sollten deshalb keine Lehrkräfte, Professoren oder Führungskräfte an einer Hochschule sein. Das Fehlverhalten weniger Führungskräfte – wie z. B. Präsident, Dekan, BFK-Vorsitzenden – im Hinblick auf Machtmissbrauch und Mobbing reicht aus, um den Ruf eines Fachbereiches und einer gesamten Hochschule zu schädigen.

4) Mobbing stellt im Hochschulwesen ein ernstzunehmendes Problem dar. Hochschulen und Universitäten können ein “Täterparadies” für Mobber sein, denn sie verwalten sich selber. Eine Kontrolle von außen gibt es nicht.

Die Dekane der Fachbereiche oder der Präsident einer Hochschule/Universität können das Verhalten von mobbenden Führungskräften decken und somit Probleme totschweigen. All dies ist seit Jahren aus den Medien bekannt, dennoch wird dieses gravierende Problem von der Politik nicht angegangen. Besonders kritisch ist, wenn Beschwerden zur Aufklärung an genau jene Institution zurückgegeben werden, in der die Vorwürfe entstanden sind – so auch in meinem Fall, in dem das HMWK meine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Machtmissbrauchs und Mobbings mehrerer Führungskräfte an der Hochschule X zur Aufklärung an die Hochschule X übertragen hat (Nachweis → bemerkenswerte Parallelität zu Machtmissbrauchsfall „NRW-Heimatministerium“; siehe hier). Führungskräfte der Hochschule X wussten seit Mai 2018 vom Mobbing und griffen nicht ein. Unter solchen Bedingungen erscheint unabhängige Aufklärung kaum möglich.

5) Mobbing ist derzeit nicht justiziabel. Wenn die Rechtsprechung Machtmissbrauch und Mobbing allerdings ignorieren, führt dies zu deren Legitimation, was den Schaden ins Unermessliche steigert. Wenn dieser Punkt erreicht ist, sollte man sich an Berthold Brecht erinnern: “Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand Pflicht.”

Fälle wie meiner dürfen keine Blaupause werden, nach der jede Person aus dem (Hochschul-)Job gedrängt werden kann. Das untergräbt Vertrauen in Institutionen und schadet dem Rechtsstaat (siehe auch Jan Fleischhauer | 14.03.2026: „Gaga-Justiz“). Deshalb ist in Fällen von Machtmissbrauch und Mobbing die Aufarbeitung und Aufklärung notwendig.

Das HMWK (Minister Timon Gremmels / SPD) zeigt hier allerdings kein erkennbares Interesse, aktiv zu werden (NachweisNachweis). Auch wenn die Antwort des Ministers an mich (24.03.2026) formal sicherlich richtig sein mag, entsteht der Eindruck, dass Täter geschützt werden. Deshalb muss auf die Problematik von Machtmissbrauch und Mobbing immer wieder hingewiesen werden – sonst wiederholt sich das Unrecht und Betroffene werden erneut zu Opfern.

6) Mein Mobbingfall wird nachfolgend als vermutlich am besten recherchierten Machtmissbrauchs- und Mobbing-Fall im deutschen Hochschulwesen aufgezeigt.

Als Opfer von jahrelangem Machtmissbrauch und Mobbing an einer öffentlichen, steuergeldfinanzierten Hochschule bestehe ich auf die vollständige Aufarbeitung dieses Mobbingfalls. Des Weiteren bestehe ich auf die Rehabilitierung meiner Person, die Rücknahme der gegen mich erhobenen Unterstellungen und Unwahrheiten und auf disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen alle daran beteiligten Mobber (Professoren; Beamte). Der von mir dokumentierte Machtmissbrauchs- und Mobbingfall-Fall an der Hochschule X ist für mich ein:

  • Bildungsskandal (⇒ niedriges Bildungsniveau im Fachbereich AB an der Hochschule X, das selbst die Studierenden kritisierten),
  • Hochschulskandal (⇒ Machtmissbrauch und Mobbing wird durch Führungskräfte praktiziert und toleriert),
  • juristischer Skandal (⇒ Mobbing ist derzeit nicht strafbar und ist somit nicht/kaum justiziabel) und
  • politischer Skandal (⇒ selbst das zuständige HMWK zeigt kein besonderes Interesse an Aufklärung).

Auch in meinem Fall von Machtmissbrauch und Mobbing gilt, dass die Scham die Seiten wechseln muss. Das gilt nicht nur im Hinblick auf jene, die mich fast vier Jahre lang an der Hochschule X aktiv in Grund und Boden gemobbt haben, sondern auch für jene, die davon wussten und untätig blieben, es zu unterbinden und/oder sich an der Verschleierung dieses Falls beteiligt haben bzw. immer noch beteiligen.

Dass sich an der Hochschule etwas ändern muss, zeigen auch neuste AG-Bewertungen zur Hochschule auf kununu (siehe Feb. 2026 / Apr. 2026). Keine dieser Bewertungen stammt von mir. Sie zeigen jedoch: Die von mir geschilderten Verhältnisse zu Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement scheinen bis heute an der Hochschule X Bestand zu haben (siehe insbesondere: „Arbeitsatmosphäre“; „Vorgesetztenverhalten“).

Öffentlichkeitsarbeit IgM³ 

Worum es bei der Initiative gegen Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement im Hochschulwesen (IgM³) geht, steht auf dem Plakat (19.04.2026).

An die verantwortlichen Personen im HMWK, im hessischen Landtag, in den Hochschulräten und den Hochschulgremien sowie auch an jeden Studierenden, Bürger und die öffentlichen Medien: Bitte werden Sie aktiv! Meine Erfahrungen mit Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement im hessischen Hochschulwesen sollten sich niemals an einer Hochschule wiederholen. Mobbing stellt eine ernstzunehmende Form psychischer Belastung dar und kann erhebliche persönliche und berufliche Folgen nach sich ziehen. Ich weise die gegen meine Person erhobenen Vorwürfe ausdrücklich zurück. Nach meiner Darstellung liegt die Verantwortung für die entstandenen Schäden nicht bei mir, sondern bei den  Führungskräften des Fachbereiches AB und im Präsidium, die jahrelang Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement betrieben und/oder toleriert haben.

An die verantwortlichen Personen im HMWK, im hessischen Landtag, in den Hochschulräten und den Hochschulgremien sowie auch an jeden Studierenden, Bürger und die öffentlichen Medien, bitte werden sie aktiv. Was ich an Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement im hessischen Hochschulwesen erlebt habe, darf sich niemals an einer Hochschule wiederholen, weshalb ich meinen Fall von Machtmissbrauch und Mobbing öffentlich mache. Mobbing stellt reale Gewalt in einer sehr perfiden Form dar. Ich bin nicht der Täter, zu dem mich meine ehemaligen Vorgesetzten machen wollen. Ich bin auch nicht derjenige, der der Hochschulbildung an der Hochschule X Schaden zugeführt hat. Dieser Schaden geht alleine auf die Führungskräfte des Fachbereiches Architektur und Bauingenieurwesen und im Präsidium zurück, die jahrelang Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement (M³) betrieben und/oder toleriert haben.

IgM³ goes public. In kleinen Schritten. Jetzt auch regelmäßig kommentiert auf LinkedIn und demnächst dann auch auf anderen Social-Media-Kanälen. Ziel ist es, auf bestehende Missstände aufmerksam zu machen und zur sachlichen Aufklärung beizutragen.

(Bearbeitungsstand: 12.05.2026; unlektoriert)

Wenn Hochschul-Führungskräfte einem Professor unterstellen, dass diesem die soziale, charakterliche und fachliche Eignung zum Prof. fehlt, wie kann es dann sein, dass dieser über die Probezeit hinaus beschäftigt wird und:

  • bis zu zweifach überbelegte Kurse erfolgreich durchführt,
  • mehr als doppelt so viele Studierende wie sonst unterrichtet,
  • neue Kurse konzipiert und erfolgreich einführt,
  • erfolgreich während Corona auf Online-Lehre umstellt und nicht einen einzigen Kurs ausfallen lässt,
  • Kurse seiner Kollegen in Vertretung erfolgreich durchführt,
  • Ersatz-/Zusatzkurse zur Kompensation des Kursausfall von anderen Lehrkräften erfolgreich durchführt,
  • von Vorgesetzten zur Abwicklung von Kursen beauftragt wird,
  • in Kursevaluierungen 3x “sehr gut” erzielt und 1x “gut” erzielt.

Selbst im Krankenstand habe ich alles unternommen, dass im WiSe 2020/21 die vollständig von mir vorbereiteten Klausuren zu fünf Kursen/Modulen von den Kollegen in meiner Abwesenheit abgenommen werden konnten, was diese aber aus unerfindlichen Gründen unterlassen haben.

Persönliche Feststellung: Die Aussagen der Führungskräfte sind widersprüchlich zu den Tatsachen. Aussagen, ich hätte den Betriebsfrieden gestört und dem Fachbereich Mehrkosten verursacht, sind falsch.

Wenn Hochschul-Führungskräfte einem Professor unterstellen, dass diesem die soziale, charakterliche und fachliche Eignung zum Prof. fehlt, wie kann es dann sein, dass dieser über die Probezeit hinaus beschäftigt wird und:

  • bis zu zweifach überbelegte Kurse erfolgreich durchführt,
  • mehr als doppelt so viele Studierende wie sonst unterrichtet,
  • neue Kurse konzipiert und erfolgreich einführt,
  • erfolgreich während Corona auf Online-Lehre umstellt und nicht einen einzigen Kurs ausfallen lässt,
  • Kurse seiner Kollegen in Vertretung erfolgreich durchführt,
  • Ersatz-/Zusatzkurse zur Kompensation des Kursausfall von anderen Lehrkräften erfolgreich durchführt,
  • von Vorgesetzten zur Abwicklung von Kursen beauftragt wird,
  • in Kursevaluierungen 3x “sehr gut” erzielt und 1x “gut” erzielt.

Selbst im Krankenstand habe ich alles unternommen, dass im WiSe 2020/21 die vollständig von mir vorbereiteten Klausuren zu fünf Kursen/Modulen von den Kollegen in meiner Abwesenheit abgenommen werden konnten, was diese aber aus unerfindlichen Gründen unterlassen haben.

Persönliche Feststellung: Die Aussagen der Führungskräfte sind widersprüchlich zu den Tatsachen. Aussagen, ich hätte den Betriebsfrieden gestört und dem Fachbereich Mehrkosten verursacht, sind falsch.

Persönliche Anmerkungen: Wer als Vorgesetzter oder Führungskräft für die Verschleierung des eigenen Fehlverhaltens oder des Fehlverhaltens anderer Kollegen die Existenzvernichtung einer anderen Person in Kauf nimmt, ist aus meiner Sicht als Führungskraft an einer Hochschule nicht tolerierbar. Solche Personen haben sich aufgrund charakterliche Defizite für eine Beschäftigung an einer Hochschule disqualifiziert. Warum sind solche Personen (Professoren/Beamte) an der Hochschule RheinMain also weiterhin tätig?

Spendenaktion auf “gofundme” und “betterplace”

In Ausarbeitung. Kommt demnächst mit weiteren Details (klick: hier).

(Bearbeitungsstand: April 2026; lektoriert)

Der Hochschul- und Bildungsskandal:
Zahlen / Daten / Fakten | Chronologie der Ereignisse 

Die Kurzfassung meines Erfahrungsberichtes zeigt das Ausmaß von Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement an der Hochschule X auf. Die folgende Chronologie fasst die zentralen Ereignisse zusammen, die in meinem Erfahrungsbericht ausführlich recherchiert und dokumentiert wurden.

SoSe 2017 (Professor auf Probe / Probezeit-Beamter im 1. Semester)

  • Feb. 2017: Beginn meiner Tätigkeit an der Hochschule X.

  • Jun./Jul. 2017: Studierende des 4. Fachsemesters üben Kritik, dass sie für eine Klausur in einem meiner Kurse ca. 200 Lernkarten zu lernen haben und dies einen zu großen Lernumfang für sie darstellen würde (Kurs mit 2,5 ECTS; Workload 75 Zeitstunden; Nachweis: Lernkarten | Mai 2017; Nachweis: Beschwerde Stud. | Juni 2017). Über den (sehr) niedrigen Lern-, aber auch Lehranspruch im Fachbereich AB an der Hochschule X war ich sehr erstaunt, denn er war weit unterdurchschnittlich zu anderen Hochschulen, die ich kannte. Nach der Klausur revidieren viele Studierende ihre Meinung (Nachweis; Nachweis; Nachweis; Nachweis: Feedback Stud. | Juli 2017). Dekan und Studiengangleiter wurden über dieses Feedback nachweislich informiert.

  • Sep. 2017: Berufung zum Professor an der Hochschule X als Beamter auf Probe durch den Präsidenten (Nachweis).

WiSe 2017/18 (Professor auf Probe / Probezeit-Beamter im 2. Semester)

  • Nov. 2017: Meinung Professor/Kollege (> 20 Jahre am FB AB): “Das Fachniveau der Vorlesungen sinkt. Das Fachniveau passt sich nach und nach an das Wissensniveau der Studierenden an” (Nachweis). Seine Aussage untermauert er mit der folgenden bildlichen Darstellung: “wirverschenkendenbachelor” (dem Original nachempfunden; in Anlehnung an “wirkaufendeinauto”).

  • Dez. 2017: Im Rahmen einer üblichen Bleibeverhandlung kommt es zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen mir und dem Dekan des Fachbereichs AB. Anlass war eine externe Berufung, auf deren Grundlage ich – auf Anraten des Studiengangleiters (M) – eine Bleibezulage beantragte, damit meine niedrige Besoldung auf eine qualifikations- und erfahrungsübliche (“angepasste”) Höhe angehoben wird, die vom Dekan ohne Angaben von nachvollziehbaren Gründen abgelehnt wurde.

  • Dez. 2017: Im Internet erscheint eine sehr negative Bewertung zur Hochschule X, insbesondere im Hinblick auf das Sozialverhalten von Führungskräften der Hochschule X (Nachweis):

Arbeitsumfeld als Professor geprägt von Intrigen und Unehrlichkeit“;
Vorgesetztenverhalten: Trägt soziopathische Züge“;
Klüngelei und Diffamierung als Werkzeug zum Machterhalt“;
Vorgesetzte/r streut Unwahrheiten“;
Hier wird weggeschaut

Quelle: anonym (ehemaliger Professor der HS X; 27.12.2017) |
Diese Aussage stammt NICHT von mir und wurde nicht von mir veröffentlicht.

  • Jan. 2018: Führungskräfte der Hochschule X unterstellen mir, die negative Arbeitgeberbewertung zur Hochschule X vom 27.12.2017 auf einer bekannten Arbeitgeber-Bewertungsplattform im Internet “abgegeben” zu haben. Zu diesem Zeitpunkt sind mir diese Bewertungen weder bekannt noch kann ich sie im Internet finden (siehe auch Feb. 2020; Nachweis: Präsident an Rechtsanwalt von Dr. Görres | 10.08.2018). Die sehr negative AG-Bewertung zur Hochschule X – wie auch alle anderen – wird mir erst im Jan. 2020 durch einen Kollegen (Prof. R.) kundgetan (siehe Jan. 2020; Nachweis).
    Im ersten Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung werden – aus meiner Sicht – meine guten Leistungen von Vorgesetzten bewusst schlecht und in diskriminierender Weise dargestellt. Zudem werden in der Lehrveranstaltung eines Kollegen Studierende zu den Inhalten meiner Vorlesungen befragt, ohne mich darüber zu informieren. Dies stellt – aus meiner Sicht – eine Nachstellung und einen erheblichen Vertrauensbruch seitens meiner Vorgesetzten dar (Nachweis: Görres an Präsidenten | 18.01.2018; Nachweis: Hinweis Studierender; Darstellung Ereignisketten).

  • Feb. 2018: Im Internet erscheint eine weitere negative Bewertung zur Hochschule X, die ebenfalls das Sozialverhalten von Führungskräften kritisiert und deren charakterliche Eignung als Führungskräfte infrage stellt (Nachweis):

Hier geht es nur um maximale Quote der Absolventen und nicht um die Qualität der Lehre.“;
Kollegenzusammenhalt: Keine Ehrlichkeit, …, Machtgehabe“;
Vorgesetztenverhalten: Abgründig. Die schlimmsten Erfahrungen in meinem Berufsleben. … Offensichtlich wird das unkollegiale Verhalten Einzelner von der Hochschulleitung geduldet.

Quelle: anonym (ehemalige Führungskraft der HS X) |
Diese Aussage stammt NICHT von mir und wurde nicht von mir veröffentlicht.

Zwischenfazit nach einjähriger Tätigkeit als Professor an der HS X:
Es ist aus meiner Sicht kein Fehlverhalten von mir vorhanden, dafür ist – in meiner Wahrnehmung – ein erhebliches Fehlverhalten von Führungskräften der Hochschule X zu verzeichnen.

SoSe 2018 (Professor auf Probe / Probezeit-Beamter im 3. Semester)

  • Mai 2018: Führungskräfte der Hochschule X streuen Unwahrheiten zu meiner Person, indem sie mir unterstellen, den Dienst in der Selbstverwaltung zu verweigern und weisen auf “Dienstpflichtverletzungen” hin. Diese Unterstellung habe ich sofort zurückgewiesen (Nachweis: Görres an Präsidenten | 04.05.2018; Nachweis: Görres an Präsidenten | 06.05.2018). Obwohl die Sachlage nachweislich eine andere ist, hält der Präsident der Hochschule X an dieser Aussage fest, ich würde den Dienst in der Selbstverwaltung verweigern und nimmt diese Unterstellung nicht zurück (Nachweis: Präsident an Görres | 11. bzw. 18.05.2018; Darstellung Ereigniskette). Der Präsident wird von mir darauf hingewiesen, dass das Verhalten meiner Vorgesetzten von mir als Mobbing wahrgenommen wird, das derartige Ausmaße angenommen hat, dass es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann (Nachweis: Görres an Präsidenten | 06.05.2018; Nachweis: Görres an Präsidenten | 24.05.2018 ⇒ Schreiben wird vom Präsidenten nie erwidert).

  • Mai 2018: Der Dekan unterstellt mir per E-Mail, nicht mit ihm reden zu wollen. Er schickt diese E-Mail in Kopie an den Präsidenten und den Fachbereichsreferenten. Diese Unterstellung des Dekans wird von mir umgehend zurückgewiesen. Zur Vermeidung weiterer Konflikte bitte ich den Dekan darum, solche Unterstellungen zu unterlassen (Nachweis: Görres an Dekan | 17.05.2018). Die E-Mail wird vom Dekan nicht beantwortet.

  • Mai 2018: Ich beantrage die Ausstellung eines “qualifizierten Dienstzeugnisses” beim Präsidenten, der mir dies zusagt (Nachweis). Kurze Zeit später nimmt er (bzw. sein Justiziar) diese Zusage unter Angabe verschiedener Gründe zurück:

    • 1. Grund: “fehlendes berechtigtes Interesse” ⇒ Dieser Ablehnungsgrund ist unverständlich, da gegenüber dem Präsidenten am 19.01.2018 das Interesse eines Hochschulwechsels angemerkt wurde, was dieser im Protokoll vom 01.02.2018 selbst dokumentiert hat (Nachweis: Präsident an Görres | 01.02.2018) ⇒ wird widerlegt.
    • 2. Grund: Ein Beamter auf Probe habe angeblich keinen Anspruch auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis, weil eine Leistungsbeurteilung erst durch eine Bewährungsfeststellungskommission (BFK) im Zuge eines “wissenschaftsadäquaten Verfahrens” am Ende der dreijährigen Probezeit erfolgen kann ⇒ rechtswidriger Ablehnungsgrund ⇒ wird widerlegt.

    Über einen Anwalt muss das qualifizierte Dienstzeugnis vor Gericht eingeklagt werden. Die Hochschule verliert den Gerichtsprozess sowohl in der ersten als auch zweiten Instanz (Darstellung Ereigniskette). Für mich hat es den Eindruck, dass die Verweigerung des Zeugnisses bewusst erfolgte und die Gerichtsprozesse bewusst geführt wurden, um zu verhindern, dass meine guten Leistungen als Professor zu bewerten sind.

WiSe 2018/19 (Professor auf Probe / Probezeit-Beamter im 4. Semester)

  • Okt. 2018: Der Präsident der Hochschule X lässt mir ein “einfaches Zeugnis” zukommen, das ca. 20 Tipp-, Rechtschreib- und Formatierungsfehler aufweist (Nachweis).

  • Okt. 2018: Das Präsidium bzw. die Verwaltung der Hochschule X schaffen es seit Monaten nicht, eine Regelung für Deputatsermäßigungen einzuführen. Dies führt im Kreise der Professorenschaft des Fachbereiches AB zu Unmut. Ein Kollege äußert seine Frustration in einer Rundmail an die Kollegen wie folgt: “Betreff: Deputstsermässigungen – Lieber Kollege …, leider ist das nicht ganz so einfach [Anm.: Warten bzw. Einstellen des Engagements bis zur Bekanntgabe einer Deputatsregelung]. Wenn Sie laufende Forschungsprojekte haben und zusätzlich ein großes Labor an der Backe haben, fühlen Sie sich am A**… ***..” (Nachweis: Prof. X an Verteiler “professoren-fab” und “dekanat-fab” | Okt. 2018). Disziplinarische oder anderweitige Konsequenzen hatte dies für den Kollegen trotz der Wortwahl (und der Anspielung) nicht. Demgegenüber wurde mir als neuberufenem Professor vorgeworfen, ich hätte mich respektlos gegenüber Vorgesetzten geäußert und es fehle mir an Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber und dem Hochschulsystem. Dies geschah, nachdem ich nach mehr als einem Jahr erheblicher Belastung durch aus meiner Sicht erlebten Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement sowie fehlende Unterstützung durch Vorgesetzte meinen Unmut über die Zustände im Fachbereich AB bzw. an der Hochschule X geäußert hatte.

  • Jan. 2019: Der Dekan lässt das zweite obligatorische Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung ausfallen, was ein Verstoß gegen interne Regularien darstellt (§2 Abs. (3) AM 2xx). Diese sehen vor, dass einmal jährlich ein solches Gespräch stattzufinden hat (Nachweis), was somit bis zum 16.01.2019 hätte geführt werden müssen. Das Gespräch wurde erst am 17.06.2019 geführt und damit fünf Monate zu spät.

Zwischenfazit nach zweijähriger Tätigkeit als Professor an der HS X:
Es ist aus meiner Sicht kein Fehlverhalten von mir vorhanden, dafür ist – in meiner Wahrnehmung – ein Fehlverhalten von Führungskräften der Hochschule X bis hinauf ins Präsidium zu verzeichnen, die Machtmissbrauch und Mobbing betreiben. Dieses Fehlverhalten ist von mir im Erfahrungsbericht (Kurzfassung/Langfassung) detailliert dargelegt.

SoSe 2019 (Professor auf Probe / Probezeit-Beamter im 5. Semester)

  • Apr. 2019: Meine Kurse (und die des Lehrbeauftragten Herrn W.) des 5. und 6. Fachsemesters (Vertiefungsstudiums) sind unerwarteterweise völlig überbelegt. Eine ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts nach den Vorgaben des Modulhandbuches sind kaum bzw. nur durch einen großen Mehraufwand von mir (Kursdoppelung) möglich. Der Dekan wird darüber in Kenntnis gesetzt, verweigert aber jegliche Hilfestellung (Nachweis: Görres an Dekan | 16.04./17.04.2019). Der Lehrbeauftragte Hr. W. zieht für sich Konsequenzen und gibt seinen Lehrauftrag nach ca. 10 Jahren zurück.

  • Juni 2019: Aus meiner Sicht besteht ein Workload-Problem im Fachbereich AB an der Hochschule X: Das Studium ist bei Belegung von 5 bis 6 Modulen pro Semester als ein Vollzeitstudium angelegt, während die tatsächliche Arbeitsbelastung vieler Studierender (inkl. Nebentätigkeiten von 10 bis 20 Std./Wo und auf ca. 4 bis 4,5 Monate verkürzte Vorlesungs- und Prüfungszeiten) in einem Spannungsverhältnis zum angedachten Workload von 150 bzw. 180 Zeitstunden je Modul steht (MeinungMeinung: Studierende, die in Vollzeit arbeiteten und nebenher an der Hochschule X studieren wollten ⇒ siehe auch „Ruf Hochschule X“; illustrierter Nachweis). Diese Herausforderung wird zu diesem Zeitpunkt im Fachbereich AB offen diskutiert. Weil ich sie auf meiner Website als Feedback für die Studierenden anspreche, unterstellen Führungskräfte des Fachbereiches AB mir jedoch illoyales Verhalten zu den Kollegen und dem Fachbereich (Nachweis). Allerdings war ich in Verbindung mit dem niedrigen Lehrniveau im Fachbereich AB vielmehr um die Qualität der Lehre und die Ausbildung der Studierenden besorgt und wollte die Studierenden zu mehr Leistung und mehr Lernen motivieren, was mir auch nachweislich vielfach gelungen ist:

  • Juni 2019: Evaluationsergebnisse aus vier Kursen: 1,1 | 1,3 | 1,3 | 1,5 ⇒ 4x “sehr gut” (NachweisLink).

  • Juni/Juli 2019: Das zweites Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung wird fünf Monate zu spät geführt. Es dauert zwei Stunden ohne Pause, wird von fünf Professoren und vor allem vom Dekan – meiner Wahrnehmen nach – mit erheblichem Belastungseifer geführt. Dieser äußert mehrere unwahre und diskreditierende Aussagen zu meiner Person, die auch protokolliert werden (Details siehe Erfahrungsbericht). Keiner der Kollegen greift ein. Das Gespräch ist – aus meiner Sicht – darauf ausgerichtet, Gründe für meine Entlassung bzw. Entfernung aus dem Fachbereich AB zu schaffen (Nachweis). Das Protokoll zum zweiten Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung erhalte ich nach über 3 Wochen im Juli.

  • Aug. 2019: Abfassung des Selbstberichts mit aus meiner Sicht berechtigter Kritik an den Zuständen im Fachbereich AB an der Hochschule X (Details siehe Erfahrungsbericht). Der Selbstbericht entsteht unter dem negativen Einfluss des verspäteten zweiten Personalgespräches, das gegen die Regularien der AM 2xx verstieß. Er wird Ende Sept. 2019 eingereicht.

WiSe 2019/20 (Professor auf Probe / Probezeit-Beamter im 5. Semester)

  • Okt. 2019: Ein Konflikt zwischen den Professoren der BFK führt dazu, dass der Dekan eine zweite BFK neu besetzt. Aus meiner Sicht bestehen dabei Anhaltspunkte dafür, dass diese neu eingesetzten Professoren/Kollegen mir gegenüber voreingenommen bzw. befangen waren (Nachweis). Diese hätten ihre Befangenheit nach internen Regularien kundtun müssen. Ein entsprechendes Prüfinteresse dieses Vorganges wird dem HMWK (Minister Timon Gremmmels / SPD) am 16.01.2026 per Dienstaufsichtsbeschwerde angetragen.

    Anm.: Ein ausreichendes Prüf- und Aufklärungsinteresse ist seitens des HMWK für mich nicht erkennbar. Laut HMWK kann „im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde lediglich ein persönliches Fehlverhalten, nicht jedoch die fachliche bzw. rechtliche Richtigkeit einer Entscheidung gerügt werden“. Aus meiner Sicht ist diese Trennung in der Praxis jedoch oft schwierig, da hinter einer „fachlichen Entscheidung“ (z. B. die Einberufung einer zweiten BFK mit potentiell befangenen bzw. voreingenommenen Kollegen) ein persönliches Motiv und damit ein persönliches Fehlverhalten liegen kann (z. B. mich des Fachbereiches AB zu verweisen und nicht zu entfristen, weil ich gegenüber Führungskräften Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement aufgezeigt habe). Eine sachgerechte Bewertung erscheint daher nur im Kontext des Gesamtfalles möglich. Unabhängig von der formalen Einordnung entsteht für mich der Eindruck, dass eine umfassende Aufklärung bislang nicht erfolgt. Ich weise darauf hin, dass Konfliktursprung und Konflikteskalation im Verantwortungsbereich meiner ehemaligen Vorgesetzten (Präsident, Dekan u. a.) liegen und ich nicht Täter, sondern Opfer der beschriebenen Vorgänge bin.

  • Nov. 2019: Der Vorfall „Mathe I“ und der schlechte Ruf des Fachbereiches Architektur und Bauingenieurwesen (AB) und der Hochschule X (Vorfall und Meinung ⇒ “Hauptschulniveau“| Nov. 2019): Eine Kollegin hat im Unterricht erhebliche Probleme mit Störern. Sie wendet sich daraufhin an das Dekanat und bittet um Hilfe. Diese Hilfe wird ihr – in ihrer und meiner Wahrnehmung – verwehrt, weshalb die Kollegin mich Ende Okt. 2019 bei einer zufälligen Begegnung im Druckerraum um Hilfe bittet (Nachweis). Ich besuche auf ihren ausdrücklichen Wunsch Anfang November mehrere ihrer Mathe-Übungen (3x 90 Minuten) und auch eine Mathe-Vorlesung (1x 90 Minuten) und gebe ihr Feedback und Hilfestellung zur Kursgestaltung (Nachweis: Görres an Kollegin | 01.11.2019). Dies kommt bei der Kollegin und den Studierenden gut an. Als sich die Lage ca. eine Woche später abermals in einer Übung zuspitzt und die Kollegin im Unterricht von Studierenden beleidigt wird, bin ich wieder die einzige Person im Fachbereich AB, die der Kollegin hilft. Nachdem ich die Studierenden zum Vorfall befragt und Beweise des Vorfalls sichergestellt habe, leite ich dies mit einer ausführlichen Erklärung an das Dekanat weiter. Im Anschluss unterstellt mir der Dekan zu Unrecht, ich hätte Druck auf die Studierenden ausgeübt, um an „Beweismittel“ zu gelangen. Dieser Vorwurf ist unzutreffend, denn die Studierenden traten an mich heran und baten mich darum, den Vorfall kundzutun und Abhilfe zu schaffen (Nachweis; Beweis-Foto 1; Beweis-Foto 2). Die betroffene Kollegin bedankt sich mehrfach bei mir für meine Hilfe, die sie vom Dekanat bisher nicht erhalten hatte (Nachweis / Nachweis / Nachweis / Nachweis / Nachweis: Kollegin an Görres):

Auch für die methodische Anweisungen bedanke ich mich bei Ihnen. … Obwohl die letzte Entscheidungen ‘von oben’ zeigen, dass die Beschwerden ‘von unten’ nicht beachtet wurden.” (vor der Eskalation | Nov. 2019)

Ich bin unendlich Ihnen dankbar, dass Sie so viel Zeit und Energie in diese Geschichte investiert haben. Dankworte haben Sie schon auch von den Studenten gekriegt.” (vor der Eskalation | Nov. 2019)

Ihnen nochmal besten Dank, dass Sie sich bereit erklärt haben elementare menschliche Rechte zu unterstützen.” (nach der Eskalation | Nov. 2019)

Es hat sehr gut getan, zu wissen, dass man in einer solchen Situation nicht allein da steht, zumal von anderer Seite nur wenig Unterstützung zu erfahren war. Herzlichen Dank nochmals!” (nach der Eskalation | Dez. 2019)

Quelle: Kollegin der Hochschule X an Dr. Görres

Der Bildungsskandal:

Der Ruf des Fachbereiches Architektur und Bauingenieurwesen (AB) bzw. der Hochschule X wird von Studierenden u. a. wie folgt kommentiert:

    • Meinung Studierender | Jan. 2018: “…, dass das Niveau an der … im Bereich Bauingenieurwesen in vielen Vorlesungen traurig ist. Ich werde immer wieder von Bauing. Studenten aus … angesprochen, ob es wirklich so ‘einfach’ ist. Eine ehrliche Antwort müsste für viele Fächer ‘JA’ lauten.”“; (derzeit nicht freigeschaltet)
    • Meinung Studierender | Dez. 2019: “Die Studenten passen sich nicht an das Niveau der Hochschule an, sondern die Hochschule passt ihr Niveau an die Studierenden an!” und “Nicht umsonst spricht man unter den Studierenden ironischer Weise von der HauptSchule“.
    • Meinung Studierender | Dez. 2019: “… das Niveau einer Hauptschule hat.
    • Meinung Studierender | Dez. 2019: “… sondern eher an einer Hauptschule erwarten würde.
    • Meinung Studierender | Jan. 2020: “Darauf sagte ich nur ‘Hauptschule …’. … Ich … gab noch hinzu, dass dieses Synonym schon seit einer Weile auch von anderen Studenten benutzt wird.”
    • Meinung Studierender | Jan. 2020: “... Vorlesung, der eines Hauptschulniveau gleich ist
    • Meinung Studierender | Jan. 2020: “Das Ausmaß der Beleidigungen … unter Hauptschulniveau gewesen sein, … Sie … haben sich schützend vor Ihre Kollegin gestellt und verteidigt. Dafür meinen Respekt.
    • Meinung Studierender | Jan. 2020: “Es macht mich und viele andere Studierende fassungslos, dass soetwas [Anm.: Beleidigung Dozentin], genauso wie Schlägereien auf dem Hochschulgelände und Betrug in Klausuren, an einer Hochschule passieren … Daher möchte ich auch im Namen vieler anderer Studierenden für Ihren vorbildlichen, menschlichen Einsatz in allen Situationen als Dozent “Danke” sagen. Ihr Input und Einsatz für ein gutes bis hohes Lehrniveau wird vielen in sehr guter Erinnerung bleiben. Sie können sich sicher sein, dass es viele gibt, die genau das an Ihnen schätzen und sich MEHR Dozenten wie Sie und ein höheres Lehrniveau wünschen, nicht weniger…
    • Meinung Professor | Feb. 2020: “…, dass auch an unserem Fachbereich … das geflügelte Wort der ‘Hauptschule …’ kursiert.” ⇒ nicht nur der Fachbereich AB ist von dieser Umschreibung betroffen, sondern auch andere Fachbereiche der Hochschule X.
    • Meinung Studierender | Feb. 2020: “Die Hochschule … hat wirklich keinen guten Ruf. Dies habe ich auf der Arbeit schon zu spüren bekommen. …”
    • Meinung Studierender | Jun. 2020: “Finde es überhaupt nicht schlimm gefordert zu werden, letztlich sind wir nicht bei der Hauptschule …, sondern bei der Hochschule …” (derzeit nicht freigeschaltet)
    • Meinung Studierender | Juni 2020: “Ich muss Ihnen ehrlich gestehen, dass wir Studierende unter dem Ruf der Hochschule leiden.” und “… dass es sogar Betriebe gibt, die Studierende oder Absolventen ablehnen, sobald sie den Namen der Hochschule in der Bewerbung lesen.”
    • Meinung Absolvent | Aug. 2020: “Leider bekommt man den Eindruck, dass viele Absolventen sich durch das Studium durch mogeln. Dies wird so auch von ehemaligen Studenten der … bestätigt. Die … wird von vielen Studierenden nur noch als ‘Hauptschule …’ betitelt”; Der Präsident wurde im Juli 2021 über diese Aussage und den Zustand im Fachbereich AB informiert.
    • Meinung Studierender | Dez. 2020: “Hauptschule
    • Meinung Studierender | Juli 2021: “Hauptschule
    • Hinweis: Es handelt sich bei all diesem nicht um vereinzelte Meinungen. Entsprechende Kritiken dieser Art liegen vielfach vor und reichen über einen sehr langen Zeitraum zurück (mindestens seit 2017). Auch liegen zahlreiche E-Mails mit ähnlichen Inhalten vor (→ weitere Details siehe Erfahrungsbericht). Vor dem Vorfall “Mathe I” gab es die Vorfälle “Mensa-Schlägerei”, “Betrug in Mathe 1”, “Klausurdiebstahl” … (siehe: Meinung Studierender | Jan. 2020).
    • Problem: Das Ansprechen dieser Themen wird von Führungskräften als “fehlende Loyalität” zum Arbeitgeber und Hochschulsystem gewertet, obwohl es sich aus meiner Sicht um berechtigte Sorge hinsichtlich des Rufs der Hochschule handelt. An dem Problem hat sich laut kununu-Bewertungen vom Frühjahr 2026 nichts verändert. Hier liegt vermutlich ein seit mind. einem Jahrzehnt bestehendes systemisches Qualitätssicherungs- und Führungsproblem an der Hochschule X vor.

Siehe Erfahrungsbericht, Seite 132:Aus der Sicht und der eigenen Erfahrung von Dr. Görres bewerteten Führungskräfte des Fachbereichs AB und der Hochschule X die ‘Loyalität’ von Dr. Görres auf der Basis dessen, ob er alles widerspruchslos mittrug oder ob er Kritik übte und Missstände benannte, konkret, ob er bei Missständen in der Lehre, Verstößen gegen interne Regularien/Verordnungen/Gesetze, Fehlverhalten von Vorgesetzten wegschaute bzw. ob er Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement von Vorgesetzten tolerierte und sich diesen Zuständen unterordnete – oder nicht. Diese Art der ‘Loyalität’ vertritt Dr. Görres allerdings nicht, und sie konnte von ihm als Beamten (auf Probe) auch nicht eingefordert werden.”

  • Nov./Dez. 2019: BFK (Bewährungsfeststellungskommission) fasst in einem „wissenschaftsadäquaten Verfahren“ ein Gutachten von mir an, das aus meiner Sicht a) auf einer (wissentlich) unzutreffenden Dokumentengrundlage beruht und b) mehr als zwei Dutzend unzutreffende Aussagen, Mutmaßungen und Unterstellungen zu meiner Person enthält. Auffällige Unstimmigkeiten werden von keinem der sechs beteiligten Professoren korrigiert, obwohl jeder Professor (und Beamter) in einem besonderen Maße zur Wahrheit verpflichtet ist (siehe folgenden illustrierten Nachweis; nur als ein Beispiel ⇒ ausführliche Details siehe Erfahrungsbericht). Das Resümee der BFK, die mir eine fehlende Kompetenz für das Amt eines Professors unterstellt, ist aus meiner Sicht unzutreffend und konstruiert. Möglichkeiten, sich gegen ein solches Urteil einer BFK als neuberufener Professor zu wehren, gibt es nicht.

  • Dez. 2019: Studierende veranlassen eine Petition für meinen Verbleib an der Hochschule X und adressieren diese an den Präsidenten (Nachweis), der diese ignoriert. Die Petition wird von 164 Studierenden handschriftlich signiert. Die Aussagen der 164 Studierenden stehen diametral zur Aussage der BFK (besetzt mit drei Professoren).

Sehr geehrter …, leider haben wir mit Entsetzen, teilweise schockiert, erfahren müssen, dass ein kompetenter und bei den Studenten sehr beliebter Professor an der HS … vom Dekanat gekündigt wurde. Herr Prof. Dr.-Ing. Laurenz Görres ist sehr beliebt bei seinen Studenten und zählt zu den besseren Professoren der Hochschule. Er ist eine sozialkompetente, engagierte, sowie für die Hochschule bereichernde Lehrperson, die es versteht Studenten zu motivieren, zur Eigenarbeit anzuregen und die Vorlesungen mit Freude zu besuchen. …

Quelle: Studierende des Fachbereiches AB der Hochschule X | Petition wurde NICHT von mir initiiert |
Petition wurde von 164 Studierenden handschriftlich unterzeichnet

  • Dez. 2019: Im Internet erscheint eine weitere negative Bewertung zur Hochschule X, die zum wiederholten Male das Sozialverhalten von Führungskräften kritisiert und deren charakterliche Eignung als Führungskräfte infrage stellt (Nachweis):

Alles bestimmende Professoren-Alphatiere, oft ätzende Stimmung, Intrigen, falsche Versprechungen, viel zu viel befristet“;
In meinem Ex-Job waren Leitungen tätig, die niemals als Führungskräfte qualifiziert gewesen wären: Emotional, Top-Down und voller Intrigen. Entsprechend wurde kommuniziert.

Quelle: anonym (ehemalige Führungskraft der HS X) |
Diese Aussage stammt NICHT von mir und wurde nicht von mir veröffentlicht.

  • Jan. 2020: Evaluationsergebnisse aus fünf Kursen: 1,1 | 1,1 | 1,1 | 1,1 | 1,2 ⇒ 5x “sehr gut”; vermutlich weit überdurchschnittlich zu Kollegen des Fachbereiches (NachweisLink).

  • Jan. 2020: Prof. R. informiert mich über die AG-Bewertung zur Hochschule X vom 27.12.2017 im Internet, die mir damit zum ersten Mal bekannt wird. Dies veranlasst mich dazu, den Betreiber des Bewertungsportals zu kontaktieren und zu bitten, mir zu bestätigen, dass ich nicht der Verfasser besagter AG-Bewertung bin (Nachweis).
  • Feb. 2020: Kündigung mit erheblichen, wenn nicht sogar gravierenden Widersprüchen des Präsidenten der Hochschule X (Ereigniskette und Nachweis). Der Präsident versucht, den von ihm ausgelösten Konflikt (Konfliktursprung) und die durch ihn betriebene Konflikteskalation von sich zu weisen und verstrickt sich dabei in seiner Stellungnahme vom 06.02.2020 in teils brisante Widersprüche und Unwahrheiten zu seiner Aussage vom 10.08.2018 (“gefragt” ≠ “erörtert“; “bekannt sein” ≠ “abgegeben“). Für mich hat die Stellungnahme des Präsidenten den starken Anschein einer Schutzbehauptung.

Zwischenfazit nach dreijähriger Tätigkeit als Professor an der HS X:

Ein Fehlverhalten von mir lag aus meiner Sicht zu keiner Zeit vor. Stattdessen habe ich mich als neuberufener Professor gegen Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement meiner Vorgesetzten gewehrt. In meiner Wahrnehmung ist ein Fehlverhalten von Führungskräften der Hochschule X bis hinauf ins Präsidium zu verzeichnen, das Verstöße gegen interne Hochschul-Regularien, das Hochschulrecht, das Beamtenrecht und evtl. sogar das Strafrecht aufweist (siehe dazu Link). Dieses Fehlverhalten habe ich im Erfahrungsbericht (Kurzfassung/Langfassung) detailliert dargelegt und es war Anlass für meine Dienstaufsichtsbeschwerde beim HMWK.

SoSe 2020 (1. Corona-Semester / Weiterbeschäftigung als gekündigter Professor im laufenden Gerichtsstreit / Zeitraum der Besoldungsrückforderung)

  • Apr. – Sep. 2020: Der Kurs Schalungstechnik (2,5 ECTS; 75 Zeitstunden; ca. 50 Studierende) fällt aus, weil die für den Kurs verantwortlichen Personen (Dekan; Studiengangleiter (M)) ihren Aufgaben nicht nachkommen. Die Beschwerden der Studierenden zu diesem Kurs sind erheblich, so dass der Prüfungsausschussvorsitzende (PAusV) eingreifen muss. Nach nur einem Semester wird der entsprechende Lehrbeauftragte vom Dekanat von seinem Lehrauftrag entbunden (Nachweis; Nachweis). Es gibt infolgedessen ca. ein halbes Dutzend Widersprüche und Klagen von Studierenden gegen den Kurs und die Klausur, die ich auf Anweisung des PAusV kommentieren muss

    .

  • Okt./Nov. 2020: Dieses Missmanagement des Dekans und Studiengangleiters muss ich anschließend – im gekündigten Zustand – auf Anweisung des PAusV/Dekans “heilen” und nicht nur über 30 Studierende nachschulen (samt Skripterstellung), sondern auch die Nachschreibeprüfung gestalten, prüfen und benoten. Der Dekan schreibt mir dafür 1,0 SWS auf mein Deputat als Professor/Beamter gut. Obwohl dieser Missstand durch den Dekan hervorgerufen wurde, lastet er mir diesen nachträglich an (illustrierter NachweisNachweis).

WiSe 2020/21 (2. Corona-Semester / Weiterbeschäftigung als gekündigter Professor im laufenden Gerichtsstreit / Zeitraum der Besoldungsrückforderung)

  • Nov. 2020: Es kommt abermals bis zu dreifachen Überbelegungen der Kurse im Vertiefungsstudium und (abermals) lehnt der Dekan ein Eingreifen zur Herstellung zulässiger Lehrbedingungen mit fragwürdiger Begründung ab (wie zuvor auch; siehe April 2019 → SoSe 2020; Nachweis).

  • Jan. 2021: Evaluationsergebnisse aus zwei (Corona-)Kursen: 1,3 | 2,0 (NachweisLink)

  • Feb. 2021: Prof. Wa. (Präsidentin Hochschule RheinMain) und Prof. Ro. (Dekanin Fachbereich AB) lehnen unter Angaben widersprüchlicher Gründe meinen Antrag auf ein Forschungssemester für das SoSe 2021 ab (siehe Juli 2021). Sie geben z. B. an, dass ich im Antrag “kein belastbares Vertretungskonzept vorgelegt” hätte und “Qualität und Kontinuität der Lehre … demnach nicht gewährleistet” erscheinen (Nachweis: Prof. Wa./Prof. Ro. an Görres | 09.02.2021; Nachweis). Im Umkehrschluss bestätigen Prof. Wa. und Prof. Ro. damit, dass die Qualität und Kontinuität der Lehre im SoSe 2021 von mir – einem gekündigten Professor – abhingen, was den Kündigungsgrund und die Rückzahlungsforderungen der Hochschule RheinMain absurd erscheinen lassen. Prof. Wa. und Prof. Ro. verstricken sich in erhebliche Widersprüche (auch was die Kündigung angeht) und zeigen aus meiner Sicht damit, dass sie Ablehnungsgründe und Unwahrheiten zu meiner Person nach Belieben bzw. Erfordernissen konstruiert haben. Negative Aussagen von Prof. Wa. und Prof. Ro. zu meiner Person erscheinen damit unglaubwürdig. Eine objektive und wahrheitsgemäße Leistungsbewertung meiner Person wurde mir seit dem ersten Gespräch zur Feststellung der Bewährung am 16.01.2018 verwehrt.

  • Feb./März 2021: Klausurausfall im Prüfungszeitraum WiSe 2020/21 bedingt durch nicht nachvollziehbares Missmanagement des Dekanats: Von Jan. 2018 bis zum WiSe 2020/21 stand ich drei Jahre lang unter sehr hohem psychischen Druck durch Vorgesetzte, die – aus meiner Sicht und Wahrnehmung – darauf hinarbeiteten, mich aufgrund persönlicher Befindlichkeiten aus dem Fachbereich AB zu entfernen. Der Vorfall um fünf verhinderte Prüfungsabnahmen im WiSe2020/21 zeigt dies in einem besonders deutlichen Maße.
    Jahrelanges Mobbing führte bei mir im Herbst 2020 zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die laut Fachärzten behandlungsbedürftig wurden (Details siehe Langfassung Erfahrungsbericht). Ich erhalte zu Anfang Februar 2021 kurzfristig einen Reha-Platz. Zu diesem Zeitpunkt sind meine Kurse des WiSe 2020/21 inhaltlich abgeschlossen und die Klausuren für fünf Prüfungen ab dem 22.02.2021 bereits erstellt.
    Am 12.02.2021 lässt mich der Dekan im Krankenstand (Reha) per E-Mail Folgendes wissen: Ich hoffe, dass bald eine gerichtliche Entscheidung Klarheit über Ihr weiteres Verbleiben am Fachbereich bringt”. Der Hinweis der Ärzte zum Reha-Beginn, dass ich mein E-Mail-Account ausschalten sollte, um keinem weiteren Machtmissbrauch und Mobbing durch Vorgesetzte ausgesetzt zu sein, war somit mehr als berechtigt. Mit einer solchen Aussage zu einem Mitarbeiter im Krankenstand lässt der Dekan jegliche Sachlichkeit, Neutralität, Fürsorgepflichten und Professionalität vermissen, zu der er als Dekan, Führungskraft, Professor und Beamter angehalten ist. Nur vier Tage später am 16.02.2021 fordert der Dekan von mir: Klausuren für Vertretung der Prüfungen nächste Woche schicken(Nachweis).
    Die Klausuren lagen seit dem 20.01.2021 ausgedruckt im Schrank meines Büros vor (was bekannt war). Die Kollegen mussten die Klausuren für die Prüfung nur aus dem Schrank nehmen und der PAusV war spätestens seit dem 16.02.2021 schriftlich darüber informiert (5 Kalendertage vor der ersten Klausur). Aus mir unerfindlichen Gründen werden die Klausuren den Studierenden aber vorenthalten und die Prüfungen in fünf Kursen von den Kollegen nicht abgenommen. Dieser aus meiner Sicht konstruierte Vorfall des Klausurausfalls während meines Krankenstandes wird von Vorgesetzten im SoSe 2021 dann dazu genutzt, mich als unzuverlässig vor den Studierenden zu diskreditieren und einen Vorwand zu liefern, mir im SoSe 2021 mehrere unnötige, diskriminierende Dienstanweisungen zu erteilen (Ereigniskette).

    • Nachweis: Görres an PAusV (aus Reha heraus; priv. E-Mail) | 16.02.2021 ⇒ 5 KT vor Klausurbeginn
    • Nachweis: Görres an PAusV (aus Reha heraus; priv. E-Mail) | 20.02.2021 ⇒ Rückfrage 2 KT vor Klausurbeginn
    • Nachweis: PAusV an Görres (priv. E-Mail) | 21.02.2021 ⇒ Bestätigung PAusV 1 KT vor Klausurbeginn
    • Nachweis: vorbereitete Klausuren Jan. 2021
    • Nachweis: Büroschrank mit Klausuren Jan. 2021
    • Nachweis: ungenutzte Klausuren vor der Vernichtung

    Obwohl ich den Dekan um Aufklärung dieses Vorfalls bitte, wird dieses Vorgehen der Kollegen nie aufgeklärt (Nachweis: Görres an Dekan | 07.04.2021; Nachweis / Nachweis: Görres an Dekan | 21.05.2021).

Zwischenfazit nach vierjähriger Tätigkeit als Professor an der HS X:
Es ist nachweislich ein Fehlverhalten von Führungskräften der Hochschule X bis hinauf ins Präsidium zu verzeichnen, das Verstöße gegen interne Hochschul-Regularien, das Hochschulrecht, das Beamtenrecht und evtl. sogar das Strafrecht aufweist. Dieses Fehlverhalten habe ich im Erfahrungsbericht (Kurzfassung/Langfassung) detailliert dargelegt und es war Anlass für meine Dienstaufsichtsbeschwerde beim HMWK.

SoSe 2021 (3. Corona-Semester / Weiterbeschäftigung als gekündigter Professor im laufenden Gerichtsstreit / Zeitraum der Besoldungsrückforderung)

  • Apr. 2021: Aufgrund der Corona-Pandemie und der Evaluationsergebnisse aus dem WiSe 2020/21, stelle ich mein Online-Lehrkonzept auf eine “Inverted Classroom”-Technik um. Dies geht mit einem hohen Arbeitsaufwand einher.

  • Apr. – Juli 2021: Ausfall der Kurse Fertigungstechnik (2,5 ECTS; 75 Zeitstunden) und Arbeitsvorbereitung (5 ECTS; 150 Zeitstunden) im SoSe 2021 durch Missmanagement des Dekanats: Ab April 2021 werden auf Anweisung des Dekanats mehrere meiner Kurse ohne Rücksprache und sehr kurzfristig durch externe Lehrbeauftragte gedoppelt. Als Begründungen nennt das Dekanat u. a. die „Sicherstellung der Qualität und Kontinuität in der Lehre“, eine „ungeklärte Personalverfügbarkeit“, zu hohe „Teilnehmerzahl in den Kursen“ (Anm.: tatsächlich weitaus niedriger als in den Semestern zuvor) sowie eine „durchaus übliche Konkurrenzveranstaltung“. Jedes Argument des Dekans wurde von mir widerlegt (siehe Erfahrungsbericht). Diese Begründungen erweisen sich im weiteren Verlauf aus meiner Sicht als nicht zutreffend und scheinen allein dem Zweck zu dienen, mich zu diskreditieren, was dazu führt, dass zu Beginn des Semesters meine Kurse nur gering besucht werden. Dies ändert sich, als den Studierenden bewusst wird, dass die Kurse der externen Lehrbeauftragten a) reihenweise ausfallen, b) nicht die Inhalte des Modulhandbuches vermitteln und c) laut Aussage der Studierenden vom Lehrniveau keinen Anspruch hatten (Nachweis).

    In der Folge wird die angestrebte „Qualität und Kontinuität in der Lehre“ nach meiner Einschätzung also nicht erreicht (der Dekan hat nicht die “Qualität und Kontinutität in der Lehre” sichergestellt, sondern durch sein Handeln Lehre verhindert). Die zusätzlich entstandenen Kosten stehen im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen. Die Darstellung der Hochschule, wonach ich Mehrkosten verursacht habe, ist aus meiner Sicht nicht zutreffend. Siehe zu diesen Vorfällen die folgenden illustrativen Ereignisdarstellungen (Kursablauf SoSe 2021Ereigniskette). Studierende kommentierten dies wie folgt:

    • Meinung Studierender | Mai 2021: “Langsam bestätigt sich unser Verdacht und der schwerwiegende Vorwurf, dass fast jede Entscheidung zum Nachteil und Ungunsten der Studierenden gefällt wird,  …“; Die Aussage des Studierenden legt nahe, dass es Führungskräften des Fachbereiches AB offensichtlicher wichtiger war gegen mich als Professor vorzugehen als ein ordnungsgemäßes Studium sicherzustellen.
    • Meinung Studierender | Juni 2021: “Die generelle Dopplung des Moduls … Arbeitsvorbereitung haben viele Studierende verunsichert und das hat leider dazu geführt, dass viele unmotiviert respektive antriebslos sind …
    • Meinung Studierender | Juli 2021: “Die Angst der Studenten keine Prüfung nach besuchten Kurs schreiben zu können führte dazu.“; Wenn Professoren und Führungskräfte ANGST verbreiten, sind sie aus meiner Sicht als Lehr- und Führungskräfte nicht für den Dienst an einer Hochschule geeignet.
  • Juni 2021: Evaluationsergebnisse aus zwei (Corona-)Kursen: 1,1 | 1,3 ⇒ 2x “sehr gut” (NachweisNachweisLink). “Inverted Classroom”-Technik zeigt Erfolg.

  • Juli 2021: Der Präsident wird von mir über Missstände im Fachbereich AB detailliert informiert.

    • Hinweis darauf, dass der Dekan die Absichten meines Antrages für ein Forschungssemester offensichtlich falsch darstellt ⇒ Siehe Auszug Schreiben vom 02.07.2021: Seite 2.
    • Hinweis auf Ruf der Hochschule X als ‘Hauptschule X’ ⇒ Siehe Auszug Schreiben 11.07.2021: Seite 31: Der Präsident wird von mir darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Hochschule X unter den Studierenden und den Absolventen seit langem als ‘Hauptschule X’ tituliert und der Lehr-/Bildungszustand des Fachbereiches AB in Teilen der Bauwirtschaft kritisch betrachtet wird und zu Nachteilen für Absolventen des Fachbereiches AB der Hochschule X führt.
    • Hinweis auf Denunzierungen, Diffamierungen, Diskreditierung, Diskriminierung, Mobbing und Missmanagement im Fachbereich AB: Der Präsident ist über diese Zustände im Fachbereich AB informiert, geht diesem Hinweis aber nicht nach, sondern deckt – aus meiner Wahrnehmung heraus – das Fehlverhalten seiner Führungskräfte im Fachbereich AB. Er ist des Weiteren darüber informiert, dass ich diese Missstände höheren Stellen zur Kenntnis bringen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sich fehlverhaltende Führungskräfte des Fachbereiches AB und des Präsidiums beim HMWK einreichen will. Bevor ich dies tun kann, werde ich entlassen.

WiSe 2021/22 (Ende Corona-Einschränkungen / Entlassung Dr. Görres im laufenden Gerichtsstreit  / Zeitraum der Besoldungsrückforderung)

  • Okt. 2021:

    • Seit Sept. 2021 bereite ich ein neues Modul vor, das erstmals im WiSe 2021/22 unterrichtet werden soll (Vorgabe der PO 2018).
    • Bereits vor Beginn der Vorlesungen sind einige meiner Masterkurse mit Studierenden überbelegt (Nachweis: Screenshot Stud.ip | 05.10.2021 – 16:30).
    • Während meiner Vorbereitungen für das WiSe 2021/22 wird mein E-Mail-Account an der Hochschule X ohne vorherige Ankündigung am 06.10.2021 abgeschaltet (vermutlich auf Veranlassung des Präsidenten).

Zwischenfazit zum SoSe 2020, WiSe202/21 und SoSe 2021:

  • Der Dekan äußert im SoSe 2020, WiSe 2020/21 und SoSe 2021 wiederholt direkt und indirekt Vorwürfe, z. B. dass ich:
    • den Lehrbeauftragten in Schalungstechnik “herabgewürdigt” hätte,
    • die “Kontinuität und Qualität der Lehre” nicht sicherstellen würde,
    • meinen Dienst als Professor nicht nachkäme (→ Dienstanweisungen),
    • den Betriebsfrieden im Fachbereich AB stören würde und
    • dem Fachbereich AB Mehrkosten verursacht hätte.

    Diese Vorwürfe sind allesamt unwahr, da ich meinen Dienst als Professor und Beamter sehr korrekt erbracht und darüber hinaus sogar das sich wiederholende Missmanagement des Dekans und anderer Kollegen mit viel Arbeitsaufwand kompensiert habe. Die unwahren Aussagen des Dekans dienen aus meiner Sicht allein der Diskreditierung, Diffamierung bzw. des Mobbings und der gezielten Entfernung meiner Person, worauf der Dekan mehrfach hingewiesen wurde. Dies führte allerdings zu keiner erkennbaren Verhaltensänderung – selbst als ich mich nachweislich wegen Mobbings stationär in einer Spezialklinik behandeln lassen musste. Als Nachweise ist nachfolgender Schriftverkehr exemplarisch aufgeführt:

    • Nachweis: Görres an Präsidenten | Jan. 2018
    • Nachweis: Görres an Dekan | Dez. 2020,
    • Nachweis: Görres an Dekan | Dez. 2020,
    • Nachweis: Görres an Dekan | Jan. 2021,
    • Nachweis: Görres an Dekan | Apr. 2021,
    • Nachweis: Görres an Dekan | Mai 2021,
    • Nachweis: Görres an Präsidenten | Juli 2021,
    • Nachweis: Görres an Präsidenten | Juli 2021.
  • Für mich hat das Verhalten meiner Vorgesetzten im SoSe 2020, WiSe2020/21 und SoSe 2021 den Anschein, dass diese mit unwahren Aussagen zu meiner Person gezielt darum bemüht waren:
    • weitere Argumente für die ausgesprochene Kündigung zu finden,
    • Argumente für eine spätere Rückzahlungsforderung der Beamtenbesoldung zu schaffen und
    • ihre eigenen Fehler als Führungskräfte mir anzulasten.

    Das Vorgehen des Dekans wirkt auf mich geplant und vom Präsidenten toleriert. Zugleich entsteht für mich der Eindruck, dass Maßnahmen gegen meine Person gegenüber der Sicherstellung einer „guten, adäquaten Lehre“ priorisiert werden. Ein Sachverhalt, den sogar die Studierenden so resümieren (Nachweis: Studierender | Mai 2021).

Siehe Erfahrungsbericht, Seite 285: Die Hochschule führte als Gründe für die Kündigung auf, dass Dr. Görres ‘soziale, charakterliche und fachliche Schwächen’ als Professor aufweisen würde, weshalb er nicht verbeamtet werden konnte. Diese Aussage ist unwahr und konstruiert [siehe illustrierter Nachweis]. Aus Sicht von Dr. Görres trifft dies vielmehr – wie in diesem Erfahrungs- und Tatsachenbericht ausreichend detailliert und faktenbasiert dargelegt – auf einige auf Lebenszeit verbeamtete Vorgesetzte und Führungskräfte an der Hochschule X zu, die gezielt jahrelang einen Konflikt geschürt haben, um Dr. Görres von der Hochschule X zu entfernen.

Siehe Erfahrungsbericht, Seite 296: “Aus Sicht von Dr. Görres liegen im Fachbereich AB an der Hochschule X hochgradig problematische Arbeitsverhältnisse und eine inakzeptable Mitarbeiterführung vor, weil die Selbstverwaltung des Fachbereiches AB und des Präsidiums an der Hochschule X Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement zulässt. Dies führt nach Ansicht von Dr. Görres zur dargestellten unzureichenden Bildungsperformance im Fachbereich AB, was durch viele Aussagen der Studierenden und auch von Absolventen belegt wird. Der Lehrqualitätsanspruch im Fachbereich AB erscheint fragwürdig bzw. kritisch zu sein und die Quantität an Studierenden scheint im Fachbereich AB Vorrang vor der Bildungsqualität zu haben.”

Nachgang zu all diesen Ereignissen / Zeitraum nach Okt. 2021

  • März 2022: Eine Wochen nach Kriegsausbruch in der Ukraine biete ich diversen ukrainischen Universitäten meine Hilfe in der Ausbildung ihrer Studierenden an (Nachweis).

  • Sommer 2022: Beginn der systematischen Aufarbeitung meiner Lehrtätigkeit und Erfahrungen als Professor an der Hochschule X (Zeitraum von Feb. 2017 bis Herbst 2021).

  • Herbst 2022: Eine Lehrkooperation mit der LPNU in Lviv/Ukraine wird vereinbart (Nachweis).

  • Feb. 2023: Start meines ehrenamtlichen Lehrengagements an der Lviv Polytechnic National University (LPNU) in Lviv/Ukraine im Lehrgebiet Baubetrieb, das ich aus eigenen Mitteln finanziere (1. Kurs: 3 Wochen in Präsenz vor Ort in Lviv; NachweisLink).

  • März 2023: Kontaktaufnahme mit der Kyiv National University for Construction and Architecture (KNUCA) mit Gastvortrag vor Ort in Kyjiw/Ukraine. Auch dies finanziere ich aus eigenen Mitteln (Link).

  • Juni 2023: Kontaktaufnahme zur Odesa State Academy of Civil Engineering and Architecture (OSACEA) mit Besuch und Austausch vor Ort in Odessa/Ukraine. Ein weiteres Hochschul-Engagement, das ich aus eigenen Mittel finanziere (Link).

  • Herbst 2023: Die Hochschule X beruft einen neuen Professor ins Lehrgebiet “Baubetrieb”, der die Berufungsmindestanforderungen einer dreijährigen Berufspraxis außerhalb der Hochschule nur knapp nachweisen kann (Nachweis) → Allgemeine Fragen zur Einordnung: Wie sieht es bei nur etwas mehr als drei Jahren Berufserfahrung mit der fachlichen Kompetenz aus? Reicht diese Berufserfahrung für das sehr praxisorientierte Lehrgebiet “Baubetrieb” aus? Warum werden an der Hochschule X im Lehrgebiet “Baubetrieb” nicht Personen mit wesentlich mehr Berufserfahrung / Berufspraxis (>10 Jahre außerhalb der Hochschule) zum Professor berufen?

  • Herbst 2023: 2. Präsenz-Kurs an der LPNU in Lviv/Ukraine und Kontaktaufnahme zur O.M. Beketov National University of Urban Economy in Kharkiv (NUUE) mit Gastvortrag vor Ort in Kharkiv/Ukraine (NachweisBild AbsolventenLink).

  • Herbst 2023: Erhalt einer Rückmeldung eines Absolventen über LinkedIn zu meiner Lehre an der Hochschule X (NachweisSpruch zur Lehre aus Feb. 2020). Der Kugelschreiber wurde damals vom Dekan eingezogen (“unerlaubte Zuwendung”).

  • Herbst 2023: Die Hochschule X stellt mir eine Rückzahlungsforderung für von mir mit Bestnoten und Bestbewertungen geleistete Arbeit als Professor während der Corona-Pandemie (Evaluationsnachweis HS X | Jun. 2021; Evaluationsnachweis HS X | Jun. 2021), weil mir angeblich die soziale, charakterliche und fachliche Kompetenz zum Professor fehlen würde und ich angeblich den Betriebsfrieden gestört habe und so Mehrkosten verursacht hätte. Eine derartige Argumentationsweise erfolgt, obwohl nachweislich ganz andere Aussagen von Kollegen und Studierenden zu mir vorliegen, die tatsächliche Faktenlage eine andere ist und ich vom Dekanat sogar dazu beauftragt wurde, Kurse abzuhalten, die wegen des Missmanagements des Dekans ausgefallen waren (siehe SoSe 2020 ff).

  • Frühjahr 2024: 3. Präsenz-Kurs an der LPNU in Lviv/Ukraine und 1. Präsenz-Kurs an der O.M. Beketov National University of Urban Economy in Kharkiv (NUUE). Die Jakob-Wilhelm-Mengler-Stiftung aus Darmstadt finanziert mein soziales Engagement (NachweisLink). Die Lviv Polytechnic National University und die O.M. Beketov National University of Urban Economy gehören zu Top-Universitäten in der Ukraine.

  • Herbst 2024: 4. Präsenz-Kurs an der LPNU in Lviv/Ukraine und 2. Präsenz-Kurs an der O.M. Beketov National University of Urban Economy in Kharkiv (NUUE). Die Jakob-Wilhelm-Mengler-Stiftung aus Darmstadt finanziert mein soziales Engagement (NachweisNachweisNachweisLink).

  • Herbst 2025: 5. Präsenz-Kurs an der LPNU in Lviv/Ukraine und 3. Präsenz-Kurs an der O.M. Beketov National University of Urban Economy in Kharkiv (NUUE). Die Jakob-Wilhelm-Mengler-Stiftung aus Darmstadt finanziert mein soziales Engagement (NachweisBild Absolventen LvivBild Zertifikatsübergabe Kharkiv) ⇒ Der Hessische Rundfunk berichtet in der Sendung “maintower” am 27.11.2025 über mein ehrenamtliches Lehr-Engagement in der Ukraine (Link zur ARD: maintower, 27.11.2025; ab Minute 8:20).

  • Herbst 2025: (Vorläufiges) Ende der systematischen Aufarbeitung meiner Lehrtätigkeit als Professor an der Hochschule X nach über 3,5 Jahren der Recherchetätigkeit und Auswertung von über 1.000 Dokumenten (Zeitraum von Feb. 2017 bis Herbst 2021). Erteilung des Druckauftrages meines Erfahrungsberichts zum “Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement im Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen an der Hochschule X in Hessen (Kurzfassung)“.

  • Jan. 2026: Vorbereitungen des Versands des Erfahrungsberichtes an alle 133 Parlamentarier des Hessischen Landtages (Foto-NachweisFoto-NachweisFoto-Nachweis) und ans HMWK (Minister Timon Gremmels). Einreichung des Erfahrungsberichtes beim Hessischen Landtag und beim HMWK am 16.01.2026 (siehe nachfolgend). Zustellung des Berichtes an Teile der Professorenschaft der Hochschule X am 16.01.2026 (NachweisNachweis).

Siehe Erfahrungsbericht, Seite 300: “Es drängt sich nach Meinung von Dr. Görres der Eindruck auf, dass die Hochschule mit der Zahlungsrückforderung juristische Fakten schaffen wollte, um die Kündigung nachträglich zu rechtfertigen. Wenn die Hochschule Dr. Görres als Beamten auf Probe für den strittigen Zeitraum bezahlen muss, würde dies die Begründung der Kündigung (angeblich fehlende soziale und fachliche Eignung) ad absurdum führen. Aus der Logik des von der Hochschule X begonnen Konfliktes und Rechtstreites heraus muss die Hochschule die Besoldung zurückfordern, damit das Gesamtkonstrukt an Unwahrheiten, das der Fachbereich AB und die Hochschule X über Dr. Görres jahrelang aufgebaut hat, nicht in sich zusammenfällt und rückblickend kritische Fragen zum Vorgehen der Vorgesetzten und Führungskräfte der Hochschule X aufkommen.”

Siehe Erfahrungsbericht, Seite 300: “Die Hochschule X hat sich mit der Rückzahlungsforderung ihrer Verantwortung entzogen und nach Auffassung von Dr. Görres jedes Maß an Anstand, Vorbildhaftigkeit und Rechtschaffenheit verloren. Aus Sicht von Dr. Görres geht es der Hochschule nicht um eine sachliche Auseinandersetzung, sondern nur noch darum, die ungerechtfertigte Kündigung von Dr. Görres auf eine weitere Weise zu legitimieren. Dr. Görres empfindet das Verhalten der Hochschule X als ein beispielloses Versagen einer öffentlichen Bildungseinrichtung im Land Hessen.

Siehe Erfahrungsbericht, Seite 308: “Der vorliegende Bericht hat im Detail dokumentiert, wann, wo und wie die Führungskräfte der Hochschule X ihrer Verantwortung nicht gerecht wurden bzw. gegen Regeln verstoßen haben. Es darf bezweifelt werden, dass Studierende sowie (hessische) Bürger und Steuerzahler die hier beschriebenen Vorfälle für tragbar halten. Es darf zudem bezweifelt werden, dass die Zustände an der Hochschule X deutschlandweit als tolerierbar erachtet werden. Es darf vielmehr davon ausgegangen werden, dass die skandalösen Vorfälle an der Hochschule X – wie sie durch Aussagen Dritter auf öffentlich einsehbaren Arbeitgeber-Bewertungsportalen und durch Aussagen vieler Studierender belegt werden – die Eignung der Hochschule X als qualifizierter Arbeitgeber und als hochwertige Lehreinrichtung (im Fachbereich „Architektur und Bauingenieurwesen“) erheblich infrage stellen.”

Persönliche Meinung:

Aus meiner Sicht wird seitens einzelner Führungskräfte der Hochschule X mit unzutreffenden oder unvollständigen Darstellungen argumentiert, auch in rechtlichen Auseinandersetzungen. Dies wirft aus meiner Sicht Fragen hinsichtlich der Amtsausübung und Verantwortung auf. Aus diesem Grund habe ich das HMWK und den Hessischen Landtag am 16.01.2026 darum gebeten, die vorgenommene Kündigung auf Basis der nun vollständigen Sachlage (meines Erfahrungsberichtes / Kurzfassung; mit Stand Dez. 2025) zu prüfen und rechtmäßige Verhältnisse herzustellen sowie die derzeit unzureichende Gesetzeslage zu verbessern. Meine Entlassung als Probezeitbeamter bzw. Kündigung basiert auf einer unzutreffenden und unvollständigen Sachverhaltsdarstellung und jahrelangen Machmissbrauches und Mobbings, das mir durch Führungskräfte widerfahren ist. Machtmissbrauch und Mobbing im Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen an der Hochschule X waren derart extrem, dass ich mich in stationäre und ambulante medizinische Behandlung deswegen begeben musste. Zum damaligen Zeitpunkt war es mir unmöglich, die Geschehnisse aus vier Jahren des Machtmissbrauchs und Mobbings an der Hochschule X nachvollziehbar aufzuarbeiten und die seitens der Hochschule X erhobenen Vorwürfe gegen meine Person zu widerlegen, was zu einem gravierenden Unrechtszustand geführt hat.

Folgen

All dies wurde von mir in über drei Jahren Arbeit anhand der Auswertung von über 1.000 Dokumenten rekonstruiert und in dem Erfahrungsbericht mit dem Titel “Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement im Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen an der Hochschule X in Hessen” zusammengefasst. Dieser Bericht liegt in drei Fassungen vor:

  • Kurzfassung (vollständig anonymisiert; Download)
  • Langfassung zur Kurzfassung (nicht anonymisiert): —
  • erweiterte Langfassung (nicht anonymisiert): —

Die Folgen des von mir als systematischen Machtmissbrauches und Mobbings empfundenen Verhaltens einiger weniger Führungskräfte an der Hochschule X sind in der Langversion detailliert beschrieben.

Über den Erfahrungsbericht zum “Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement im Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen an der Hochschule X in Hessen (Kurzfassung)” wurden informiert (im Januar 2026):

  • das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK; z. Hd. Minister Timon Gremmels / SPD; als Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sieben Führungskräfte der Hochschule X; NachweisNachweis)
    • Dienstaufsichtsbeschwerde: derzeit nicht freigeschaltet
    • Rechtsaufsichtsbeschwerde: derzeit nicht freigeschaltet
  • alle Parlamentarier des Hessischen Landtages (133 Personen aller Fraktionen: CDU / SPD / AFD / Grüne / FDP / Fraktionslose; NachweisNachweis: Liste informierter MdL)
  • diverse Ausschüsse des Hessischen Landtages
    • Petition 1: derzeit nicht freigeschaltet
    • Petition 2: derzeit nicht freigeschaltet
  • die Mehrzahl der Mitglieder des Hochschulrates der Hochschule X
  • die Mehrzahl der Mitglieder des Senats der Hochschule X
  • die Mehrzahl der Professoren der Hochschule X (Nachweis)
  • Präsidenten und Kanzler hessischer Hochschulen und Universitäten
  • der Präsident des Hessischen Rechnungshofs (Nachweis)

Kommentierungen des Berichts durch fachkundige Personen:

  • 21.01.2026 – Die Dekanin eines Fachbereiches für Architektur und Bauingenieurwesen einer norddeutschen Hochschule (HAW) kommentiert den Erfahrungsbericht von mir wie folgt (Nachweis):
    “… bin – trotzdem Du mir ja schon vieles berichtet hast und ich vorbereitet war – wirklich erschüttert” und “Das ist grauenhaft und unglaublich”.

Persönlicher Hinweis:

Für den Fall, dass meine langjährige, sorgfältige Recherche NICHT dazu führen sollte, dass …

  1. die unzutreffenden und unwahren Aussagen der Bewährungsfeststellungskommission (BFK) und einiger weniger Führungskräfte der Hochschule X zu meiner Person zurückgenommen, mein akademischer Ruf und meine berufliche Reputation als ehemaliger Professor im hessischen Landesdienst vollständig rehabilitiert werden und
  2. organisatorische, strukturelle und auch personelle Konsequenzen im Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen und an der Hochschule X vorgenommen werden,

spricht aus meiner persönlichen Sicht und meinem persönlichen Empfinden nichts dagegen, dass ich die Langfassung dieses Berichtes zum Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement im hessischen Hochschulwesen veröffentliche. Ich lehne es ab, für Entwicklungen verantwortlich gemacht zu werden, für die ich – wie im Bericht ausführlich dargestellt – nicht verantwortlich bin, und spreche mich gegen eine weitere Schädigung meines akademischen Rufs und meiner beruflichen Reputation durch Dritte aus.

Ich weise darauf hin, dass der Versuch, ein Umgang mit den geschilderten Vorgängen, der durch fehlende Aufklärung oder institutionelles Schweigen geprägt ist, aus meiner Sicht nicht geeignet ist, zur Klärung beizutragen. Die Aufklärung von Missständen an einer öffentlichen, steuergeldfinanzierten Hochschule ist grundsätzlich ein legitimer Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung. Vor diesem Hintergrund erscheint es relevant, inwieweit Transparenz und Aufklärung auch im Sinne von Öffentlichkeit und Studierenden gewährleistet sind. Die meisten von mir kritisierten Führungskräfte und Vorgesetzten sind bis heute an der Hochschule X beschäftigt.

Hinweis: Ich habe den Konflikt nicht begonnen und nicht eskalieren lassen. Ich bin in diesem Konflikt nicht Täter, sondern das Opfer, das sich gegen Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement seiner Vorgesetzten gewehrt hat. Ich habe meine Arbeit als Professor/Beamter von Feb. 2017 bis Okt. 2021 korrekt erbracht und mich lediglich gegen Übergriffe/Fehlverhalten meiner Vorgesetzten gewehrt. Deswegen bestehe ich auf Rücknahme aller gegen mich erhobenen Unterstellungen und Unwahrheiten, die vollständige Rehabilitierung meiner Person und auf vollständige Vergütung der von mir erbrachten (und seitens der Hochschule angewiesenen/beauftragten) Lehrtätigkeiten (zzgl. 51 ungenutzter Urlaubstage). Ich bestehe zudem auf gleiche Bewertungsmaßstäbe und damit auf disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen alle bzw. die Entlassung aller an diesem Missbrauchsfall beteiligten Führungskräfte/Mobber (Präsident*in, Dekan*in, BFK-Vorsitzenden u. weitere Personen). 

Dokumenten-Upload zum Nachweis und zur Rehabilitierung

a) der geschilderten Sachverhalte (Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement im FB AB an der Hochschule X) und
b) Widerlegung der Vorwürfe und Unwahrheiten der Hochschule X zur Person von Dr. Görres / Rehabilitierung:

    • Darstellung Mobbing und Gründe Klausurausfall WiSe2020/21 (Erfahrungsbericht Seite 219-224): Nachweis
    • Schreiben Görres an Präsidenten | 06.05.2018 | Zurückweisung Dienstverweigerung & Hinweis Mobbing: Nachweis 
    • Schreiben Görres an Präsidenten | 24.05.2018 | Zurückweisung Dienstverweigerung & Hinweis Mobbing: Nachweis 
    • Schreiben RA (von Görres) an Präsidenten | 03.07.2018:  Nachweis